Ein Kunde hatte im April 2014 einen VW Touran angeschafft. Das Auto war vom Abgasskandal betroffen. Der Besitzer klagte die Volkswagen AG wegen manipulierter Software auf Schadenersatz. Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) dem Kläger Schadenersatz zugesprochen. Hier die Argumente des Gerichtes:
- Die VW-Konstruktion habe zwei unterschiedliche Betriebsformen – eine für den Prüfstand und eine für den Straßenverkehr. Ihr fehlte von vornherein jegliche Zulassungsfähigkeit.
- Die Softwaremanipulation ist VW zurechenbar.
- VW hat die EG-Typgenehmigung erschlichen.
- Der Schaden tritt bereits durch den Erwerb des in Wahrheit nicht gewollten PKW ein.
- Es liege, so das Gericht, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW vor. VW handelte nur aus reinem wirtschaftlichen Eigennutz, um sich Absatzvorteile zu verschaffen und Entwicklungskosten zu sparen. VW habe den Vertragsabschluss durch List bewirkt.
- Eine mögliche nachträgliche Schadensbeseitigung durch das Software-Update sei für den Schadenersatzanspruch irrelevant.
Arglistig veranlasster Vertragsabschluss
Das OLG Wien verurteilte die Volkswagen AG zu einer Schadenersatzzahlung von 17.910,80 Euro. Es liege vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor und ein arglistig veranlasster Vertragsabschluss (§ 1295 Abs 2 ABGB und § 874 ABGB).
Die Entscheidung ist - Stand 20.04.2020 - nicht rechtskräftig.
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