Preiserhöhung ohne gesetzliche Grundlage: Dem hat der Oberste Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben. Wien-Energie-Kunden können ihr Geld über uns zurückfordern. Es betrifft die Tarife "Optima Strom" und "Optima Gas".
Die Vorgeschichte: Die EVN hatten sich eine sogenannte Preisanpassungsklausel gegönnt. Für Kunden bedeutete das: Preiserhöhungen wären ohne Obergrenze möglich. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatten dagegen geklagt und gewonnen. Im Herbst 2019 erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Teuerungsklausel für unzulässig. Für die Preiserhöhung gebe es keine gesetzliche Grundlage.
"Optima Strom" und "Optima Gas"
Dieses Gerichtsurteil hat Folgen und hier geht es um sehr viel Geld. Wir meinen: Alle Energieanbieter, die mit vergleichbaren Preisanpassungsklauseln mehr Geld verlangt haben, müssen ihren Kunden diese Aufschläge zurückzahlen. Auch die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG hatte eine solche Klausel verwendet. Wir haben mit dem Unternehmen verhandelt und konnten für die Konsumentinnen und Konsumenten einen Vergleich erzielen. Alle Betroffenen erhalten entweder Gratis-Energie-Tage oder alternativ Geld. Betroffen war dabei die Preiserhöhung vom 1.10.2018 bei den Tarifen "Optima Strom" und "Optima Gas".
39 Gratis-Strom-Tage
Die vereinbarte Gutschrift beträgt – das ist die eine Möglichkeit - 39 Gratis-Strom-Tage und 16 Gratis-Gas-Tage. Betroffene Kunden können sich stattdessen den Betrag per Banküberweisung auszahlen lassen. Wer Bargeld vorzieht, muss sich bei unserer VKI-Rechtsabteilung anmelden (kostenlos) – und zwar unter VKI: Geld zurück Energieanbieter - Wien Energie - 2020 bis spätestens 31.8.2020. Die Wien Energie verschickt derzeit entsprechende Schreiben an rund 690.000 Kunden.
Im Schnitt 22 € für Strom und 15 € für Gas
Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Rückzahlung von jeweils 22 Euro für Strom und 15 Euro für Gas rechnen. Multipliziert man diese Werte mit der Zahl der betroffenen Kunden, kommt man - so unsere Schätzung - auf einen Betrag zwischen 10 und 20 Mio Euro, die unser Einsatz den Konsumenten bringt – bei einem einzigen Energieanbieter. Zum Vergleich: Unser VKI-Budget 2018 betrug etwa 13 Mio Euro.
Rasche Lösung
"Wir haben mit Wien Energie erfreulicherweise eine rasche und unbürokratische Lösung für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet und eine Wahlmöglichkeit bei der Refundierung bietet“, sagt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI (Bild rechts).
"Obwohl der OGH keine Entscheidung über einen Rückzahlungsanspruch getroffen hat, setzt Wien Energie mit Gratis-Energie-Tagen auf eine attraktive Lösung im Sinne der Kundinnen und Kunden“, sagt Mag. Christian Wojta, Geschäftsführer der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG.
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