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Glühbirne, Stecker und Geldscheine repräsentieren die Stromrechnung
Für die Anmeldung haben Sie bis zum 28.2.2022 Zeit. Bild: Maryia_K/Shutterstock

Maxenergy-Erhöhung: Stichtag 28.2.2022

Waren Sie als Maxenergy-Kunde von einer Preiserhöhung am 1.9.2018, 1.1.2019 oder 1.9.2019 betroffen? Dann könnten Sie Geld zurückbekommen.

Unserer Meinung nach müssten die Preiserhöhungen nämlich zurückgezahlt werden. Denn von Maxenergy verwendete Vertragsklauseln über willkürliche Änderungskündigungen und Preiserhöhungen jeglicher Art wurden gerichtlich für unzulässig erklärt. Daher machen wir eine Sammelaktion, die noch bis Ende Februar läuft.

Erhöhung bei mehreren Tarifen

Betroffen sind die Tarife Spar Aqua Strom (nunmehr MAX Light Strom), ECO Power M (nunmehr MAX Light Strom), MAX Strom Safety 12 (nunmehr MAX Spar Strom), MAX Strom Safety 12 S (nunmehr MAX Spar Strom), Spar MAX Strom (nunmehr MAX Spar Strom) und MAX Gas Safety 12 (nunmehr MAX Spar Gas).

Über 100 Euro Rückerstattung

Bei einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch steht Betroffenen eine Rückerstat­tung von geschätzt rund 120 Euro bei Strom und rund 110 Euro bei Gas pro Jahr zu. Für die kostenlose Unterstützung ist eine Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/maxenergy bis spätestens 28.2.2022 erforderlich.

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