Kunden konnten einen Vertrag mit simpli TV nur dann abschließen, wenn sie dem Erhalt von Werbung zustimmten. Unzulässig, meinte das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Das gilt auch für die kostenpflichtige 0810-Kundenhotline.
Es geht um zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Nach dem Bestellvorgang war ein Vertragsabschluss mit der simpli services GmbH & Co KG nur möglich, wenn der zukünftige Kunde auch den Erhalt von Werbung akzeptierte. Auch in einem weiteren Punkt entschied das OLG Wien unserem Sinn.
Keine Zusatzkosten für Vetragskunden
Für die Kundendienst-Hotline verwendete simpliTV eine 0810-Nummer. Anrufe zu einer 0810-Nummer können allerdings Zusatzkosten verursachen. Laut simpliTV waren es hier bis zu 10 Cent pro Minute. Privaten Vertragskunden darf jedoch für die Kundendienst-Hotline des Unternehmens kein zusätzliches Entgelt verrechnet werden. Das Gericht beurteilte diese Praxis als gesetzwidrig. Es fehlt an der Freiwilligkeit der Zustimmung.
Wir klagten und bekamen nun auch in zweiter Instanz Recht. Die Entscheidung ist – Stand 29.5.2018 - nicht rechtskräftig.