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BAWAG-PSK: Bank-Geschäftsbedingungen geändert - Schmecks!

Die BAWAG PSK informiert ihre Kunden über Änderungen in den Geschäftsbedingungen. Die Information ist alles andere als transparent.

BAWAG-Kunden verunsichert

Der Brief liest sich kryptisch und hat zahlreiche BAWAG-Kundinnen und -Kunden verunsichert: "Aufgrund gesetzlicher Änderungen und in Angleichung an andere österreichische Banken werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Die neuen AGB liegen in Ihrer Filiale auf und sind auch über www.bawagpsk.com verfügbar. 
Geht uns 6 Wochen nach Erhalt dieser Benachrichtigung keine schriftliche Mitteilung Ihrerseits zu, dass Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, werden diese für Ihre gesamte Geschäftsverbindung wirksam.“

Kleingedrucktes Wort für Wort vergleichen

Dazu meinen unsere Juristen: So geht’s wirklich nicht!

Wie sollen Konsumenten prüfen, was sich ändert? Die neuen AGB kann man zwar anfordern, allerdings erfährt man dabei nicht, was anders ist. Also müsste man alte und neue AGB Wort für Wort vergleichen – sofern man die alten AGB überhaupt aufgehoben hat. Auch auf der Internetseite der BAWAG PSK wird man nicht wirklich klüger. Klickt man auf der Startseite „AGB“ an, wird auf Änderungen der AGB im Jahr 2007(!) hingewiesen.

VKI klagt BAWAG-PSK

An sich ist die – juristisch "Erklärungsfiktion" genannte – Vorgangsweise zulässig: Wer nicht widerspricht, stimmt den Änderungen zu. Wenn man jedoch wie hier nicht erfährt, was genau sich ändert, wie soll man sich dann entscheiden? Sind die Änderungen wichtig oder nicht? Auch uns wurde bis Redaktionsschluss von der BAWAG PSK nicht mitgeteilt, welche Bestimmungen konkret sich ändern. Wir haben dazu eine Verbandsklage eingebracht.

. BAWAG: Geschäftsbedingungen geändert aber intransparent

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