Für das Vermitteln von Fonds erhalten Banken von Kapitalanlagegesellschaften oft Provisionen (Fachausdruck: Bestandsprovisionen oder Kick-Back). Das verringert den Ertrag der Konsument:innen und erhöht jenen der Bank. Provisionen sind erlaubt. Die Bank muss sie aber gegenüber Kund:innen offenlegen. Viele Banken haben das nicht gemacht. Daher sind sie unserer Auffassung nach unzulässig und zurückzuzahlen.
BTV- und BKS-Bank: Sammelaktion - Machen Sie mit
Geld zurück. Sie haben Investmentfonds über diese Banken gekauft? Tiroler und Steirer bzw. Kund:innen dieser Banken können sich zur Sammelaktion anmelden.
Teilnahme kostenlos
Konsument:innen, denen die BKS oder die BTV bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt vermittelt hat, können sich für unsere Sammelaktion anmelden. Das ist kostenlos. Mehr Informationen finden Sie unter: www.vki.at/kick-back-2026
Wir vom VKI sammeln die Fälle, intervenieren bei der BKS oder BTV, damit diese beiden Banken die entgangenen Erträge an Kund:innen zurückzahlen.
Tausende erhielten Geld
Die mangelnde Offenlegung von Bestandsprovisionen beim Kauf von Wertpapieren betrifft die gesamte Bankenbranche. Viele Banken haben in dieser Sache bereits Geld an Tausende Kund:innen zurückgezahlt. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist im VKI, „dass konstruktive Einigungen möglich sind“.

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