Nicht nur Erste Bank und Bank Austria sondern auch die Sparkassen erhalten seit Jahrzehnten für die Vermittlung von diversen Finanzanlageprodukten sogenannte Bestandsprovisionen (Kick-back-Zahlungen) von Kapitalanlagegesellschaften. Diese Gebühren gehen aber zu Lasten der Kund:innen, da die Banken sie vom veranlagten Geld abziehen.
Sammelaktion Fondskauf: Kick-back-Zahlung bei Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen
Sie haben vor Jahren bei der Bank Austria, Erste Bank oder einer Sparkasse einen Investmentfonds gekauft? Gut möglich, dass Ihnen illegal Provisionen abgeknöpft wurden. Machen Sie mit bei unserer Sammelaktion.
Bedingungen für erlaubte Provisionen
Nun gibt es Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996). Demnach sind Kick-back-Vereinbarungen (Provisionen) unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt:
- Die vermittelnde Bank hat diese Provisionen gegenüber den Kund:innen offenzulegen.
- Seit einer Gesetzesnovelle des WAG im Jahr 2007 müssen Bestandsprovisionen zusätzlich der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen.
- Sie dürfen zu keiner Interessenskollision führen.
2007 bis 2017 keine Provisionen offengelegt
Dass es im Zeitraum 1.1.2007 bis 31.12.2017 zu einer ausreichenden Offenlegung und darüber hinaus zu einer Qualitätsverbesserung gekommen ist, war nicht erkennbar. Erst ab 2018 kam es zu einer beobachtbaren Verbesserung. Legen also Banken ihre Kick-backs den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie unzulässig und unserer Meinung nach zurückzuzahlen.
Kostenlose Sammelaktion
Wir haben schon 2023 eine kostenlose Sammelaktion für Betroffene der Erste Bank und der Unicredit Bank Austria gestartet - Geld zurück. Mit Jänner 2024 können sich nun auch Kund:innen des Sparkassensektors an der Sammelaktion beteiligen und die unzulässigen Kick-backs zurückfordern.
Fondskauf bis 31.12.2017
Angesprochen sind Betroffene, denen diese Banken bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt vermittelt haben. Die bis zu diesem Datum unzulässigen Provisionen sind zurückzuzahlen. Die Höhe beträgt ca. 0,8 Prozent des eingezahlten Geldes pro Veranlagungsjahr. Der zurückzuzahlende Betrag kann ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro ausmachen.
FAQ: Ihre Fragen, unsere Antworten
Ich habe mehrere Depots, muss ich jedes Depot zur Aktion anmelden?
Ja. Sie müssen für jedes Wertpapierdepot bei der Erste Bank, Bank Austria oder Ihrer Sparkasse eine eigenständige Anmeldung ausfüllen.
Ich habe in Aktien und Anleihen investiert, bin ich von der Aktion betroffen?
Nein. Nach unserem derzeitigen Wissensstand sind Kick-Back-Zahlungen im Fall von Investitionen in Fonds geflossen. Aktien und Anleihen sind daher nicht von der Aktion umfasst.
Ich besitze eine fondsgebundene Lebensversicherung, kann ich damit an der Aktion teilnehmen?
Nein. Lebensversicherungen jeder Art sind nicht von der dieser Aktion umfasst. Lesen Sie aber hier weiter: Unzulässige Kosten bei Lebensversicherungen zurückfordern
Ich habe (einzelne) Fonds bereits wieder (teil-)rückgekauft. Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Ja. Auch wenn die Fonds bereits aufgelöst wurden, können Sie an der Aktion teilnehmen.
Ich habe erst 2018 oder später in Fonds investiert, kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein. Ab 2018 haben die Banken die erhaltenen Kick-Back-Zahlungen offengelegt.
Warum muss ich dem VKI eine Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln, um teilzunehmen?
Ohne die Entbindung darf uns die Bank keine Auskünfte zu Ihrem Fall erteilen. Eine Intervention ist dann nicht möglich.
Ich habe nicht mehr alle Unterlagen zu meinen Fonds-Veranlagungen. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja. Um teilzunehmen, müssen Sie uns lediglich Ihre Depotnummer bei der jeweiligen Bank nennen und einen beliebigen Depotauszug Ihres Depots übermitteln. Um stellvertretend für Sie mit der Bank in Kontakt treten zu dürfen, benötigen wir darüber hinaus noch Ihre unterfertigte Entbindung vom Bankgeheimnis.
Wird es auch eine Aktion für andere Banken geben?
Über neue Aktionen berichten wir laufend auf www.verbraucherrecht.at sowie auf unserer Facebook-Seite.
Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Die Teilnahme an dieser Sammelaktion ist kostenlos.
LINKS
Aktuelle Sammelaktion der VKI-Rechtsabteilung
https://verbraucherrecht.at/aktuelle-sammelaktionen/5204
Unzulässige Kosten bei Lebensversicherungen
https://verbraucherrecht.at/unzulaessige-kostenabzugsklauseln-bei-lebensversicherungen-versicherungen-muessen-kosten/66…
Kündigung durch Energieanbieter
https://verbraucherrecht.at/kuendigung-durch-energieanbieter/66406
BAWAG P.S.K./easybank - Vergleich - Rückzahlung der Sollzinsen
https://verbraucherrecht.at/bawag-pskeasybank-vergleich-rueckzahlung-der-sollzinsen-bei-coronabedingten-kreditstundunge…
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare