Zum Inhalt
Eine Person gibt einer anderen ein Schriftstück, die andere gibt im Gegenzug Geld
Provision für eine Leistung ist ok. Kund:innen müssen aber davon wissen Bild: Amnaj Khetsamtip/Shutterstock

Sammelaktion Fondskauf: Kick-back-Zahlung bei Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen

, aktualisiert am

Sie haben vor Jahren bei der Bank Austria, Erste Bank oder einer Sparkasse einen Investmentfonds gekauft? Gut möglich, dass Ihnen illegal Provisionen abgeknöpft wurden. Machen Sie mit bei unserer Sammelaktion.

Nicht nur Erste Bank und Bank Austria sondern auch die Sparkassen erhalten seit Jahrzehnten für die Vermittlung von diversen Finanzanlageprodukten sogenannte Bestandsprovisionen (Kick-back-Zahlungen) von Kapitalanlagegesellschaften. Diese Gebühren gehen aber zu Lasten der Kund:innen, da die Banken sie vom veranlagten Geld abziehen. 

Bedingungen für erlaubte Provisionen

Nun gibt es Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996). Demnach sind Kick-back-Vereinbarungen (Provisionen) unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt: 

  1. Die vermittelnde Bank hat diese Provisionen gegenüber den Kund:innen offenzulegen. 
  2. Seit einer Gesetzesnovelle des WAG im Jahr 2007 müssen Bestandsprovisionen zusätzlich der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen. 
  3. Sie dürfen zu keiner Interessenskollision führen.

Zwei Männer stecken einander hinter dem Rücken Geld bzw. Vergünstigungen zu - ein Bild für Provision bzw. Korruption
Provisionen sind erlaubt, wenn die Bank Kund:innen darüber informiert Bild: jesadaphorn/Shutterstock

2007 bis 2017 keine Provisionen offengelegt

Dass es im Zeitraum 1.1.2007 bis 31.12.2017 zu einer ausreichenden Offenlegung und darüber hinaus zu einer Qualitätsverbesserung gekommen ist, war nicht erkennbar. Erst ab 2018 kam es zu einer beobachtbaren Verbesserung. Legen also Banken ihre Kick-backs den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie unzulässig und unserer Meinung nach zurückzuzahlen. 

Kostenlose Sammelaktion

Wir haben schon 2023 eine kostenlose Sammelaktion für Betroffene der Erste Bank und der Unicredit Bank Austria gestartet - Geld zurück. Mit Jänner 2024 können sich nun auch Kund:innen des Sparkassensektors an der Sammelaktion beteiligen und die unzulässigen Kick-backs zurückfordern. 

Fondskauf bis 31.12.2017 

Angesprochen sind Betroffene, denen diese Banken bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt vermittelt haben. Die bis zu diesem Datum unzulässigen Provisionen sind zurückzuzahlen. Die Höhe beträgt ca. 0,8 Prozent des eingezahlten Geldes pro Veranlagungsjahr. Der zurückzuzahlende Betrag kann ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro ausmachen.

Information und Anmeldung

Die Anmeldung läuft unter www.verbraucherrecht.at/kick-back.

Geld zurück bei illegalen Provisionen (Kick-Back-Zahlungen)
Sie haben in der Vergangenheit über Bank Austria, Erste Bank oder Sparkassen Investmentfonds gekauft? Über unsere Sammelaktion können Sie gesetzwidrige Provisionen zurückfordern. Wir helfen Ihnen. Bild: MEE KO DONG/ Shutterstock.com

FAQ: Ihre Fragen, unsere Antworten

Ich habe mehrere Depots, muss ich jedes Depot zur Aktion anmelden?
Ja. Sie müssen für jedes Wertpapierdepot bei der Erste Bank, Bank Austria oder Ihrer Sparkasse eine eigenständige Anmeldung ausfüllen.

Ich habe in Aktien und Anleihen investiert, bin ich von der Aktion betroffen?
Nein. Nach unserem derzeitigen Wissensstand sind Kick-Back-Zahlungen im Fall von Investitionen in Fonds geflossen. Aktien und Anleihen sind daher nicht von der Aktion umfasst.

Ich besitze eine fondsgebundene Lebensversicherung, kann ich damit an der Aktion teilnehmen?
Nein. Lebensversicherungen jeder Art sind nicht von der dieser Aktion umfasst. Lesen Sie aber hier weiter: Unzulässige Kosten bei Lebensversicherungen zurückfordern

Ich habe (einzelne) Fonds bereits wieder (teil-)rückgekauft. Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Ja. Auch wenn die Fonds bereits aufgelöst wurden, können Sie an der Aktion teilnehmen.

Ich habe erst 2018 oder später in Fonds investiert, kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein. Ab 2018 haben die Banken die erhaltenen Kick-Back-Zahlungen offengelegt.

Warum muss ich dem VKI eine Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln, um teilzunehmen?
Ohne die Entbindung darf uns die Bank keine Auskünfte zu Ihrem Fall erteilen. Eine Intervention ist dann nicht möglich.

Ich habe nicht mehr alle Unterlagen zu meinen Fonds-Veranlagungen. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja. Um teilzunehmen, müssen Sie uns lediglich Ihre Depotnummer bei der jeweiligen Bank nennen und einen beliebigen Depotauszug Ihres Depots übermitteln. Um stellvertretend für Sie mit der Bank in Kontakt treten zu dürfen, benötigen wir darüber hinaus noch Ihre unterfertigte Entbindung vom Bankgeheimnis.

Wird es auch eine Aktion für andere Banken geben?
Über neue Aktionen berichten wir laufend auf www.verbraucherrecht.at sowie auf unserer Facebook-Seite.  

Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Die Teilnahme an dieser Sammelaktion ist kostenlos.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang