Künftig müssen österreichische Telekom-Betreiber die Informationen zu Verträgen und Produkten verständlich und barrierefrei zusammenfassen.
Ab 21. September verpflichtend
Ab 21. Dezember sind die österreichischen Telekom-Betreiber per EU-Verordnung verpflichtet, für Nutzerinnen und Nutzer zu jedem Produkt bzw. Vertrag die wesentlichen Informationen zusammenzufassen. Diese sind auf einer einzigen Seite barrierefrei darzustellen.
Vergleichbarkeit von Telekom-Produkten erhöhen
Ziel ist, mit der standardisierten Vertragszusammenfassung die Vergleichbarkeit von Telekom-Produkten zu verbessern und damit die Entscheidungsfindung vor Vertragsabschluss zu erleichtern.
„Wir werden immer wieder von Nutzerinnen und Nutzern kontaktiert, weil Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen missverständlich oder sehr kompliziert und im Juristendeutsch formuliert sind. Will man das Produkt oder den Anbieter wechseln, ist eine Vergleichbarkeit selten gegeben. Das wird mit der veröffentlichten Vertragszusammenfassung anders“, so die Rundfunk- und Telekom Regulierungs- GmbH (RTR).
Klare Vorgaben durch EU-Verordnung
Die EU-Verordnung liefere klare Vorgaben für das Format, die Wortwahl, aber auch für den Inhalt. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten von der ab Ende Dezember verpflichtenden verständlichen Information profitieren können, müssen die Telekom-Anbieter aber alle Bestimmungen erfüllen. Die RTR hat für sie ein Praxishandbuch zusammengestellt. Damit sollte einer verständlichen Kommunikation schon vor dem Kauf nichts mehr im Wege stehen.