Die Kreditkartenfirma Card Complete (Visa) will ihre Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Eine neue Klausel missfällt uns hier besonders.
"Card Complete behält sich vor, die Verwendung der Karte bei Akzeptanzstellen, die VbV/ MCSC anbieten, zu versagen, wenn der Karteninhaber, trotz mehrmaliger Aufforderung, keine Registrierung für die Teilnahme an VbV/MCSC tätigt. Der Kartenhinhaber ist jedoch berechtigt diese Verwendungsmöglichkeit wiederzuerlangen, wenn er sich für die Teilnahmean VbV/ MCSC registriert."
Durch diesen Druck sollten die Konsumenten also auf das neue System umsteigen. Der Haken: Bei VbV (Verified by Visa) / MCSC (MasterCard SecureCode) wird ein Code benutzt, der nur dem Karteninhaber bekannt ist. Wird nun eine solche Kreditkarte missbräuchlich verwendet, könnte Card Complete dem Konsumenten die Schuld dafür zuschieben, weil er seinen Code nicht sicher genug verwahrt hat.
Die VKI-Rechtsabteilung prüft derzeit die Möglichkeiten, gegen die geplanten neuen AGB von Card Complete rechtlich vorzugehen.