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AGB im Internet lesen - Nicht blindlings zustimmen

"Ist es wirklich nötig, die Nutzungsbedingungen von Online-Diensten komplett zu lesen? Das ist ja schon allein angesichts des Umfangs kaum zu bewältigen." - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Gernot Schönfeldinger.

Gernot Schönfeldinger (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Gernot
Schönfeldinger

Natürlich ist es leichtsinnig, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens blindlings zuzustimmen. Aber es ist verständlich, dass viele davor zurückschrecken, die oft umständlich formulierten Texte von vorne bis hinten durchzuarbeiten.

Querlesen als Kompromiss

Ein Kompromiss ist das Querlesen, also den Text in diagonalen Sprüngen von der linken oberen zur rechten unteren Ecke zu überfliegen und nach Stichwörtern Ausschau zu halten – etwa nach „Euro“, „Kosten“, „Gebühren“, „fällig“, „Rücktritt“, „Kündigung“, „Dritte“, „Datenschutz“, „Rechtsverletzung“.

Suchfunktion benutzen

Wer keine Routine im Querlesen hat, kann sich mit der Suchfunktion des Browsers behelfen. Mit den Tastenkombinationen „Strg“ + „F“ bei Windows oder „Command“ + „F“ bei Apple lassen sich Texte gezielt nach Stichwörtern durchsuchen. Sind die erst einmal gefunden, lesen Sie am besten den ganzen dazugehörigen Absatz durch.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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