Zum Inhalt

Energie Burgenland: Geld zurück - Erfolg unserer VKI-Rechtsabteilung

Im Herbst 2019 erklärte ein Gerichtsurteil die Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben durchgesetzt, dass nun auch die Energie Burgenland seine rund 120.000 Kunden für die rechtswidrigen Preiserhöhungen entschädigt.

Nachdem wir die EVN wegen ihrer Preiserhöhungsklausel geklagt hatten, gab uns der EVN: unzulässige Preiserhöhungen - Preisanpassungsklausel laut OGH-Urteil gesetzwidrig (OGH) im Herbst 2019 Recht: Die EVN: unzulässige Preiserhöhungen - Preisanpassungsklausel laut OGH-Urteil gesetzwidrig der EVN, die auf Basis dieser Klausel durchgeführt wurden, waren rechtswidrig. Als Stromanbieter: Bonus oder Geld zurück! - Erfolg unserer Rechtsabteilung bekamen die betroffenen Kunden den Differenzbetrag als Gutschrift und hatten die Möglichkeit, sich für eine EVN: Anmeldefrist für Rückzahlung endet - Entschädigungsaktion anzumelden.

Urteil mit Sprengkraft

Wie sich herausstellte, war es ein Urteil mit Sprengkraft. Auch stromdiskont.at: Geld zurück - Preiserhöhung unzulässig (Markenname „stromdiskont.at“) bot seinen Kunden daraufhin eine Rückerstattung an. Schließlich war die EVN nicht der einzige heimische Stromanbieter, der diese Preisanpassungsklausel verwendete. Jetzt ist es unserer VKI-Rechtsabteilung gelungen, auch mit der Energie Burgenland einen Vergleich zu erzielen. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des burgenländischen Energieversorgers befand sich bis Anfang 2019 diese rechtswidrige Klausel. Sie ermöglichte es, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen.

50 Euro Gutschrift

Alle betroffenen Kunden der Energie Burgenland erhalten für die unzulässige Preiserhöhung vom 1. Oktober 2018 automatisch eine Gutschrift im Bonusprogramm der Energie Burgenland. Basis für die Gutschrift ist der Verbrauch zwischen 1. Oktober 2018 und 30. September 2019. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Entschädigung von 50 Euro rechnen.

Anmeldung zur Rückerstattung

Auch eine Auszahlung des Geldes per Banküberweisung ist möglich. Dafür ist allerdings eine kostenlose Anmeldung bis 31. Oktober 2020 auf www.verbraucherrecht.at erforderlich. Auch ehemalige Kunden, die das betrifft, können sich hier anmelden.

Folgende Stromtarife sind davon betroffen:

  • Optima Basis
  • Optima Komfort
  • Optima Plus
  • Optima Wärme
  • Optima Premium
  • Allstrom

Folgende Erdgastarife sind davon betroffen:

  • Optima Basis
  • Optima Komfort
Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)

Rasche und unbürokratische Lösung

„Wir haben mit der Energie Burgenland erfreulicherweise eine rasche und unbürokratische Lösung für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet.“ So Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI (Bild rechts).
 
„Obwohl der OGH keine Entscheidung über einen Rückzahlungsanspruch getroffen hat, setzt die Energie Burgenland mit dem Bonuspunkteprogramm auf attraktive Einlösemöglichkeiten im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden“
- Thomas Torda, Geschäftsführer Energie Burgenland Energievertrieb GmbH & Co KG.
 

Weitere Informationen zur Einigung mit Energie Burgenland und zur Anmeldung einer Auszahlung finden Sie unter www.verbraucherrecht.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang