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Paybox: "Zahl´s mit dem Handy" - VKI klagte und bekam recht

, aktualisiert am

Im vergangenen Jahr hatte das mobile Zahlungsservice Paybox per SMS seinen Kunden für den 1. Jänner 2014 Vertrags- und Preisänderungen, angekündigt. Der VKI klagte und die Gerichte urteilten im Sinn der Konsumenten.

Das Unternehmen wollte Änderungen des Vertrages, insbesondere auch Entgeltänderungen, mit stillschweigender Zustimmung des Kunden vornehmen. Die neue AGB-Klausel sah vor, dass der Kunde zwei Monate vor Wirksamwerden der Änderung verständigt wird und die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde sich nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausdrücklich dagegen ausspricht.

Gröblich benachteiligende Klausel

Der VKI klagte Paybox im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten und bekam vor dem Handelsgericht Wien in erster Instanz und vor dem Oberlandesgericht Wien vollinhaltlich recht. Das Gericht sah die Klausel als gröblich benachteiligend und intransparent an. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, dadurch sind die bereits ausgeführten Änderungen unwirksam; dies gilt ebenso für die bereits ausgesprochenen Vertragskündigungen.

Angebot an Kunden

Paybox hat nun nach eigenen Angaben das Produkt "paybox premium" sämtlichen Kunden, welche "paybox" bereits vor dem 2.1.2014 in Anspruch genommen haben, kostenlos zur Verfügung gestellt.  Die Umstellung erfolgte laut Paybox bis zum 30.06.2014.

 

Mehr Information zur Paybox-Klage finden Sie auf verbraucherrecht.at, der Website, der VKI-Rechtsabteilung.

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