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Blaues Absperrband vor einem Check-in-Schalter der Ryanair
Extra-Gebühren ohne Ende: unsere Klage stoppte die Ryanair Bild: Arrarorro/stock.adobe

Ryanair: Gericht stoppt Gebühren - Check-in, Handgepäck, Kleinkind

Ryanair hat viele schikanöse Gebühren verlangt. Unser höchstgerichtliches Urteil stoppt dies. Fordern Sie das Geld zurück.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt: Ryanair darf Konsument:innen in Österreich nicht mit undurchsichtigen und gröblich benachteiligenden Zusatzgebühren belasten. Wir hatten die Fluglinie im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Höchstgericht hat entschieden: 14 von 15 geklagten Gebührenklauseln sind widerrechtlich. Mit unserem Musterbrief können Sie diese Gebühren zurückfordern.

Unzulässige Gebühren

Verankert hat Ryanair die zahlreichen Zusatzkosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gebührentabellen. Unzulässig, sagt das Höchstgericht, sind die Klauseln (und damit die Gebühren) für:

  • Flughafen-Check-In:  Die 55-Euro-Gebühr ist gröblich benachteiligend. Ryanair hat sie auch dann eingehoben, wenn der Online-Check-in wegen eines technischen Versagens nicht möglich war. Zudem verdoppelt die Gebühr das Entgelt und wälzt damit das unternehmerische Risiko auf den Verbraucher ab.
  • Kleinkind:  25 Euro pro Kleinkind und einfachem Flug (unter zwei Jahren bei Hin- und Rückflug). 
  • Boardingpass:  15 Euro, wenn der Passagier die Bordkarte nicht ausgedruckt in A4 oder in der Ryanair-App vorweisen kann. 
  • Familiensitze:  Sechs bis zehn Euro pro Flug. Erwachsene, die mit Kindern unter zwölf Jahren reisen (Kleinkinder ausgenommen), müssen einen reservierten Sitzplatz zahlen (wenn sie keinen Tarif ausgewählt haben, der reservierte Sitzplätze beinhaltet). 
  • Handgepäck: 70 Euro, wenn zu groß
  • Umbuchung bei verpasstem Flug: 100 Euro fallen an, unabhängig davon, aus welchen Gründen der Flug verpasst wurde.
  • Verwaltung:  20 Euro Gebühr für die Rückzahlung von Steuern
  • Buchung:  50 Euro für Reservierungen am Flughafen oder im Callcenter
  • Lagergebühr für Gepäck in unklarer Höhe
  • Flugumbuchung: 45 bis 60 Euro
  • Namensänderung: 115 bis 160 Euro

Ausführliche juristische Informationen und das Urteil finden Sie auf verbraucherrecht.at, der Website unserer Rechtsabteilung: https://verbraucherrecht.at/ogh-unzulaessige-gebuehrenklauseln-bei-ryanair/70111

Gericht: „gröblich benachteiligend“, „intransparent“

Das Höchstgericht stufte diese Gebühren (bzw. die jeweiligen Klauseln im Kleingedruckten) als „gröblich benachteiligend“, „intransparent“ oder beides ein. Gemeint ist: Sind Ryanairs Gebühren transparent, redlich, fair? Nein, urteilt das Höchstgericht, sie sind es nicht. So hätten in einigen Fällen die Fluggäste Gebühren zahlen müssen, auch wenn die Fluglinie das Problem verursacht.

Nun haben betroffene Konsumenten sich auf das Urteil berufen und diese Gebühren zurückgefordert. Ryanair lehnt die Rückzahlung jedoch ab. Der VKI prüft daher weitere rechtliche Schritte und unterstützt Konsumenten bei der Rückforderung.

Musterbrief

Lesen Sie, wie Sie mit unserem Musterbrief die Gebühren zurückfordern: europakonsument.at/ryanair-2026

Kleinvieh macht viel Mist

Bei Ryanair sind die Flugtickets billig, aber jede kleine Nebenleistung kostet extra. Im Geschäftsjahr 2025/26 erwirtschaftete das Unternehmen 15,54 Milliarden Euro Umsatz. Davon blieben 2,17 Milliarden Gewinn. Allein die Nebeneinnahmen (Fachausdruck: Ancillary revenues; also die genannten Gebühren sowie Duty-free-Verkäufe) lieferten davon 4,791 Milliarden. Das sind über 30 Prozent des Umsatzes. Die Gebühren für Check-in, Handgepäck, Kinder, Flugumbuchung, … sind zwar – siehe Urteil - widerrechtlich. Sie bringen aber den Eigentümern sehr viel Geld und tragen wegen der geringen Kosten mehr zum Gewinn bei als der normale Flugbetrieb. 

Kein Wunder, dass Michael O´Leary, Big Boss, im Geschäftsbericht 2025/26 stolz verkündet: “Ancillary revenues performed well, rising 6% while traffic grew 4%. We delivered improved conversion of passengers choosing reserved seats, priority boarding, and also strong growth in duty free sales (…).”

Flucht vor strengeren Umweltauflagen

Fliegen verstärkt den Klimawandel, Vielflieger ganz besonders. Zwar signalisiert Ryanair, dass es die Belastung des Klimas durch das Fliegen punktuell eindämmen will. Gleichzeitig steigert das Unternehmen Fluggastzahlen und weicht Ländern aus, die Umweltabgaben auf Flüge einheben. „Wegen lokal als zu teuer empfundenen Steuern und Abgaben“, so berichtet das Branchenportal flugrevue.de, „wächst Ryanair in Europa weiter gezielt in für sie kostengünstigen Märkten. 

Umweltabgaben abgeschafft

So wurden in Italien, wo Umweltabgaben wieder abgeschafft worden waren, vier neue Basen eröffnet. Ebenso eröffnet mit Tirana eine Basis in Albanien. Auch in Schweden würden in Stockholm-Arlanda vier Flugzeuge stationiert. Auch dort seien die Umweltabgaben wieder abgeschafft worden. Aus als abgabebedingt teuer empfundenen Märkten wie Deutschland und Spanien, wohl demnächst auch England, hatte Ryanair dagegen Kapazität abgezogen.“

Aus dem Ryanair-Urteil des Obersten Gerichtshofes

„Entscheidend ist, ob die Klausel beim jeweiligen Geschäftstyp unüblich ist oder ob sie den redlichen Verkehrsgewohnheiten entspricht (RS0105643 [T3]; RS0014627; RS0014627 [T3]).

Die Bestimmung darf im Text nicht derart versteckt sein, dass sie der Vertragspartner nicht dort vermutet, wo er sie findet, und dort nicht findet, wo er sie vermuten könnte (RS0105643 [T2]; RS0014646 [T14]).“

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