Prozess gewonnen: Zuviel Pflichten für den Kunden, zu viel Rechte für Sky.
Erfreuliche Nachrichten aus unserer Rechtsabteilung: Im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich klagten wir die Sky Österreich Fernsehen GmbH. Sky verwendete zahlreiche rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und benachteiligte Kunden. Bei 27 von 29 Klauseln gab uns das Handelsgericht Wien (HG) Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vertragsabschluss und -kündigung
Sky verlangte die Zustimmung des Kunden am Telefon für den Abschluss eines TV-Pakets. Wir beanstandeten das nach § 28a des Konsumentenschutzgesetzes. Das Gesetz verlangt, dass die Annahme eines Angebots auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt (z.B. E-Mail). Rücksendung von Leihreceiver und Smart Card: Laut Sky-AGB müssen Konsumentinnen und Konsumenten einen Leihreceiver oder eine Smart Card binnen 14 Tagen nach Vertragsende zurücksenden - auf eigene Kosten und Gefahr. Tun sie dies nicht ordnungsgemäß, sollen sie Schadenersatz leisten. Auch diese Bestimmungen befand das Gericht für unzulässig.
Kosten und Gefahren bei Konsumenten
Auch jegliche Kündigungsmöglichkeiten für ein weiteres Jahr nach Ablauf der Mindestvertragsdauer waren in den AGB ausgeschlossen. Das HG Wien bestätigt unsere Ansicht, dass diese Klauseln gröblich benachteiligend für Konsumentinnen und Konsumenten sind.
Diese und viele weitere beanstandete Bestimmungen muss Sky nach Ansicht des Handelsgerichtes Wien unterlassen. - Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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