Ihre Rechte als Konsument: Wir klagen Unternehmen, die sich nicht an Gesetze halten und sorgen im Gerichtssaal für Konsumentenschutz.
A1, T-Mobile, EasyJet vor Gericht: 260 Verfahren für Sie
Viele Unternehmen brechen die Gesetze. Wir haben 2022 für Sie rund 260 Verfahren geführt – fast alle erfolgreich. Hier ein Blitzlicht dieser Arbeit.
GoStudent: Vertrag verlängert
Nachhilfe vor der Matura ist ja okay, aber danach? Ein Schüler der achten Klasse buchte Nachhilfestunden (Laufzeit sechs Monate), bestand die Matura und kündigte dann. Aber GoStudent reagierte nicht, verlängerte den Vertrag um sechs Monate und holte sich weiter Geld vom Konto. Wir intervenierten; erfolglos. Erst als wir GoStudent klagten, zeigte das Wirkung: Durch den gerichtlichen Zahlungsbefehl (BGHS Wien, 1 C 282/21h) bekam der Konsument sein Geld zurück.
Frequency: Zahlen fürs Zelt
Ein Konsument kaufte einen Dreitagespass für das Frequency-Festival im August 2021 und dazu die Unterbringung in einem Beduinenzelt für fünf Personen. Zusätzliche Kosten dafür: 417,99 Euro. Das Festival wurde von der musicnet entertainment GmbH wegen COVID-19 abgesagt. Der Veranstalter lehnte die Rückzahlung des Entgelts für die Beherbergung ab. Erst als wir klagten, erhielt der Kunde die Ausgaben für die Übernachtung zurück.
BigXtra Touristik: Rückreise-Horror
Ein Paar befand sich bei Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 auf Badeurlaub in Hurghada. Die Gäste durften das Zimmer nicht verlassen, das Außenministerium rief zur Rückreise auf, der Reiseveranstalter BigXtra war nicht erreichbar. Also trat das Paar auf eigene Kosten den vorzeitigen Rückflug an – allerdings über Zürich. Dann per Bahn in die Ost-Schweiz, Fußmarsch über die österreichische Grenze, Taxi nach Bregenz, Übernachtung auf einer Polizeistation, Zug nach Wien Das Bezirksgericht Eisenstadt (2 C 889/ 21i) sprach den Heimkehrern insgesamt 1.800 Euro gegenüber dem Reiseveranstalter BigXtra Touristik GmbH zu.
FlixBus: Mail für die Werbung
Wer bei FlixBus online buchen wollte, musste zwingend eine E-Mail-Adresse angeben. FlixBus nutzte sie zur Buchungsbestätigung und für „zusätzliche Angebote rund ums Reisen“. Wir klagten und das Oberlandesgericht Wien bestätigte mehrere Gesetzesverstöße (OLG Wien, 5 R 168/20t). Hier liegt keine rechtlich korrekte vorherige Einwilligung zur Direktwerbung vor. Kunden müssen schon beim Eintragen ihrer E-Mail-Adresse Werbezusendungen problemlos ablehnen können.
A1/Minibob: Abrechnung von Datenvolumen
Minibob ist ein Internettarif ohne Grundgebühr. Bei ihm rechnet A1 nach verbrauchten Blöcken von 1 MB ab – und zwar je „GPRS/UMTS/EDGE/LTE-Session“. Alles klar? Wer in einer „Session“ nur wenige Kilobyte (KB) verbraucht, muss die Kosten für ein ganzes MB zahlen. Diese Art der Abrechnung führt zu erheblichen Mehrkosten. Wir klagten wegen Intransparenz und das Gericht bestätigte (OGH, 7 Ob 202/21p), dass so eine Art der Verrechnung unzulässig sei. Es bleibe unklar, wie eine Session definiert sein soll und welche Kosten zu erwarten sind.
EasyJet: Flug überbucht, Mitnahme verweigert
Flugüberbuchung. Das Ziel Neapel, die Flüge mit EasyJet. Aber EasyJet überbuchte die Maschine und verweigerte einem Paar die Mitnahme. Zwar refundierte EasyJet die Ticketkosten und zahlte einen Ausgleich von je 250 Euro, verweigerte aber weiter gehenden Schadenersatz. Dabei hatte der eine Kunde durch die Nicht-Beförderung einen Schaden erlitten – nämlich zusätzliche Hotel- und Mietwagenkosten (845 Euro). Wir klagten diesen Betrag für den Betroffenen ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH, 4 Ob 177/21i) bestätigte den Schadenersatz, rechnete aber die bereits geleistete Ausgleichszahlung dem offenen Betrag an. Der Kunde erhielt weitere 595 Euro.
Flug verweigert. Und wieder EasyJet. Eine Österreicherin plante im Mai 2018 mit ihrem Mann einen Kurzaufenthalt in London und kaufte Flugtickets. Ihr Mann besaß die irakische Staatsbürgerschaft und hatte eine gültige Aufenthaltskarte. Mit ihr durfte er ohne Visum in die EU-Mitgliedstaaten einreisen – also auch nach Großbritannien. Am Flughafen verweigerte ihm EasyJet die Beförderung. Grund: das Visum fehle und die Aufenthaltskarte genüge nicht. Unsere Klage war erfolgreich. EasyJet musste die nicht genutzten Flugtickets von ca. 420 Euro sowie einen Ausgleich von 250 Euro pro Person zahlen. Das Höchstgericht urteilte, dass die Aufenthaltskarte gereicht hätte und EasyJet die Beförderung nicht verweigern hätte dürfen.
Cartoon: überbucht und ausgeladen
EasyJet hat die Maschine überbucht und Kunden den Flug verweigert. Wir haben geklagt und gewonnen. - Cartoon von Klaus Pitter.
Hier finden Sie mehr Infos über Klaus Pitter: https://www.klaus-pitter.com/
AVIS/vernetzte Autos: Verstoß gegen Datenschutz
Vernetzte Autos messen und sammeln Daten und schicken sie an Hersteller und Mietwagenbetreiber. Dadurch können etwa Assistenzsysteme die Fahrt unterstützen, das Smartphone sich mit dem Infotainment-System verbinden, Daten über den technischen Zustand des Autos übermittelt werden. Vernetzte Autos sammeln aber auch persönliche Daten wie Fahrstil, Geschwindigkeit, Pausen, Ort der Tankstelle, Kontakte in Adressbüchern. Wir haben AVIS in Sachen Datenschutz geklagt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten nach den Vorstellungen von AVIS von sich aus aktiv werden, um das Absaugen von Daten zu beschränken. Damit verstoße AVIS, so der Oberste Gerichtshof, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (OGH, 6 Ob 106/22i). Unternehmen dürfen nicht mehr Daten erheben und verarbeiten als unbedingt nötig. Entsprechende technische Voreinstellungen gehören da dazu (Privacy by Default).
E-Scooter Superpedestrian: Haftung von LINK
Wir hatten in den Geschäftsbedingungen des Verleihers Superpedestrian (LINK) 35 Klauseln beanstandet – u. a. solche, die die Haftung von LINK einschränkten und jene der Kundinnen und Kunden ausdehnten. LINK garantierte auch keine Mindestdistanz, die man mit den E-Scootern zurücklegen kann. Das Unternehmen verpflichtete sich, keine der beanstandeten Klauseln weiterzuverwenden.
SmileDirectClub: Mit falschem Preis geworben
„Gerade Zähne für nur 3 Euro pro Tag“: Das Unternehmen bewarb Zahnkorrekturen durch Plastikschienen mit einem zu niedrigen Preis, nämlich etwa 500 Euro insgesamt. In Wirklichkeit betrugen die Kosten mindestens 1.650 Euro. Bei Ratenzahlung ab 31 Euro pro Monat in 72 Raten erhöhte sich der Gesamtpreis auf 2.210,47 Euro. Außerdem fehlten bei der Werbung die für eine Ratenzahlung gesetzlich notwendigen Informationen, wie der Zinssatz oder der zu zahlende Gesamtbetrag. Das Handelsgericht Wien führte dazu aus: „Die Ankündigung ist geeignet, Verbraucher zu täuschen“, und gab unserer Unterlassungsklage statt (HG Wien, 30 Cg 20/21z).
T-Mobile/Magenta: "gratis" kostet Geld
„Handy um null Euro“ - Fall Nr. 1: T-Mobile bewarb ein Mobiltelefon um „0 Euro“. Wir klagten, denn bei diesem „Null-Euro-Handy“ entstehen bei einer Mindestvertragsdauer von 24 Monaten Kosten von zumindest 240 Euro. T-Mobile rechtfertigte sich damit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Geschenke erwarten, sondern davon ausgehen, dass der Werbende die Kosten an anderer Stelle des Gesamtangebots berücksichtigt. Nun untersagt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Beschreibung eines Produkts als „gratis“ oder „umsonst“, wenn der Umworbene weitergehende Kosten zu tragen hat. Die Bewerbung des Mobiltelefons als „gratis“ ist unzulässig und eine irreführende Geschäftspraktik, so der OGH (4 Ob 102/21k).
Irreführung bei Sonderangebot. Fall Nr. 2: T-Mobile bewarb im Oktober 2019 sein Glasfaser-Internet unter anderem mit „Jetzt gratis bis Jahresende“. Demnach sollte für Neubestellungen bis 28.10.2019 die monatliche Grundgebühr bis Jahresende wegfallen. Allerdings bot T-Mobile beginnend mit 29.10.2019 einen Nachlass von drei Monaten Grundgebühr an. Kundinnen und Kunden, die den Vertrag innerhalb der ursprünglich beworbenen Aktion abgeschlossen hatten, erhielten je nach Abschlusszeitpunkt entweder denselben Aktionsnachlass oder sogar weniger als jene, die den Vertrag nach Ablauf dieser Aktion abschlossen. Das Handelsgericht Wien verurteilte T-Mobile wegen Irreführung der Kunden bei der ursprünglichen Werbung (HG Wien, 11 Cg 14/20a).
KSH Sports/FitInn: Werbung für Abo
Die Klage richtete sich gegen eine Werbung für ein Fitness-Abo um angeblich 9,90 Euro monatlich. Dabei fehlten deutliche Hinweise: auf die Aktivierungsgebühr (29,90 Euro), die Mindestvertragsdauer (12 Monate) und auf die Preiserhöhung, die zwei Monate später folgen sollte. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte eine irreführende Werbung (OLG Wien, 4 R 144/21g).
Außerdem gewonnen
- Wels-Strom. Wertsicherung
- Laudamotion: Geänderte Flugzeiten
- Kelag: Preisänderung
- Sony-Playstation Network: Haftung, Guthaben, Storno
- Gutbetreut.at: Gebühr ohne Leistung
- Harmony & Care: Reisekosten und Vertragsstrafe
Zu viel gezahlt: unsere Sammelaktionen
Mit unseren Sammelaktionen gegen Energieversorger haben wir für Hunderttausende Betroffene Millionenbeträge zurückgeholt. Lesen Sie mehr auf konsument.at/energie-sammelaktionen22
260 Verfahren im Jahr 2022
Mag. Thomas Hirmke, Leiter des VKI-Rechtsbereichs:
„Laufend ziehen Unternehmen Konsumenten über den Tisch. Wir klagen in solchen Fällen und hatten allein 2022 260 Verfahren laufen. Im Schnitt gewinnen wir 85 Prozent der Verfahren. Damit sorgen wir für Marktkontrolle und Umsetzung der Verbraucherrechte in der Praxis. Diese Verfahren führen wir grundsätzlich im Auftrag des BMSGPK – des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.“
Alle Aktivitäten unserer Rechtsabteilung finden Sie auf verbraucherrecht.at.
LINKS
Maturant erhält Geld von GoStudent zurück
https://verbraucherrecht.at/maturant-erhaelt-geld-von-gostudent-zurueck/64788
Frequency Festival: VKI unterstützte Konsumenten bei Rückzahlungsanspruch
https://verbraucherrecht.at/frequency-festival-vki-unterstuetzte-konsumenten-bei-rueckzahlungsanspruch/64867
Ersatzanspruch gegen Reiseveranstalter bei selbstorganisierter Rückreise
https://verbraucherrecht.at/ersatzanspruch-gegen-reiseveranstalter-bei-selbstorganisierter-rueckreise/64959
Datenerfassung für Direktwerbung bei FlixBus unzulässig
https://verbraucherrecht.at/datenerfassung-fuer-direktwerbung-bei-flixbus-unzulaessig/65662
Klausel zur Abrechnung von Datenvolumen bei A1-Marke „Bob“ unzulässig
https://verbraucherrecht.at/klausel-zur-abrechnung-von-datenvolumen-bei-a1-marke-bob-unzulaessig/64908
2. Instanz bestätigt Strafe von T-Mobile
https://verbraucherrecht.at/2instanz-bestaetigt-strafe-von-t-mobile/65496
Erfolgreiche VKI-Klage gegen Fitinn-Betreiber
https://verbraucherrecht.at/erfolgreiche-vki-klage-gegen-fitinn-betreiber/65106
EasyJet: Schadenersatz bei Flugüberbuchung
https://verbraucherrecht.at/schadenersatz-bei-flugueberbuchung/64803
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