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Bild: GDJ / pixabay

Maxenergy: Preisgarantie missachtet, zu Schadenersatz verurteilt

Wir fordern sofortige Schadenersatzzahlung an alle Betroffenen.

Vor rund einem Jahr erreichte uns eine massive Beschwerdewelle. Viele Kundinnen und Kunden der Maxenergy Austria Handels GmbH (Maxenergy) erhielten nach Ablauf einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit Kündigungsschreiben – und das, obwohl das Unternehmen ihnen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen hatte. Wir klagten vor dem Bezirksgericht (BG) Haag und bekamen Recht. Wir fordern erneut, dass alle Betroffenen schnell und unbürokratisch entschädigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

18-monatige Preisgarantie

Die Vorgeschichte: Im Winter 2020/2021 waren viele Konsumentinnen und Konsumenten im Zuge unserer Aktion Energiekosten-Stop zum Energieversorger Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel war damals ein Vertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie abgeschlossen worden. Obwohl seit Vertragsschluss noch keine 18 Monate vergangen waren und die Preisgarantie noch aufrecht war, sprach Maxenergy ab Oktober 2021 Kündigungen aus.

Gericht: Kündigung erst nach 18 Monaten

Damit habe der Anbieter die Preisgarantie nicht eingehalten, wie das BG Haag jetzt urteilt. Das Gericht folgt unserer Ansicht. Die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten hinsichtlich des 12 Monate übersteigenden Zeitraumes würde jede Bedeutung verlieren, wenn dem Unternehmer eine Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten zukommt. Daraus schließt das Gericht, dass Maxenergy eine Kündigung erst nach 18 Monaten aussprechen hätte dürfen.

Schadenersatz für Mehrkosten

Aufgrund der schon nach 12 Monaten erfolgten Kündigung stehe dem in diesem Musterverfahren betroffenen Konsumenten Schadenersatz in Höhe der Mehrkosten für den Zeitraum von 6 Monaten zu. Zuvor hat bereits das BG Dornbirn in diesem Sinne entschieden. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Maxenergy lehnt Forderung ab

Wir hatten bereits zum Zeitpunkt der Kündigungen auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht. Trotzdem hielt Maxenergy an den Kündigungen fest. Auch die Forderung nach Schadenersatz hat Maxenergy bisher abgelehnt.

Einsatz für Betroffene

Mag. Thomas Hirmke - Bereichsleiter Recht
Mag. Thomas Hirmke - Leiter des Bereiches Recht im VKI Bild: VKI/Alexandra Konstantinoudi

„Maxenergy sollte angesichts eines weiteren Urteils zugunsten der Betroffenen endlich einsehen, dass die Vertragskündigungen ohne rechtliche Grundlage erfolgt sind und daher Schadenersatz zu bezahlen ist“, erneuert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, die Forderung nach Entschädigung. „Wir werden uns gestärkt durch dieses Urteil weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Betroffenen entschädigt werden.“

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