Vertrag gekündigt und Preise erhöht: Stromkunden beschweren sich massiv. Wir haben die erste Klage eingebracht.
Wir wurden in den letzten Wochen mit massiven Beschwerden zu Kündigungen und Preiserhöhungen von Energieanbietern konfrontiert. Konsumentinnen und Konsumenten beanstanden dabei unter anderem, dass einige Energieanbieter – trotz Preisgarantie – die Preise nicht einhalten wollen. Wir gehen vor Gericht.
Großhandelspreise für Strom und Gas
Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind heuer in Europa stark gestiegen. Viele österreichische Energieanbieter haben die Preise lange stabil gehalten, zuletzt aber vermehrt in verschiedener Weise darauf reagiert. Unter anderem wurde versucht, bestehende Verträge zu beenden oder anzupassen. Uns liegen seit Wochen verschiedene Beschwerden vor. Es geht um Kündigungen und Preiserhöhungen, bei denen aus unserer Sicht die gesetzlichen Vorgaben nicht immer eingehalten werden.
Ein Teil der Beschwerden betrifft die von Enstroga und Maxenergy in Aussicht gestellten Preisgarantien.
Enstroga versucht Änderungskündigung
So versucht die Enstroga GmbH, zugesagte Preise mittels Änderungskündigung zu erhöhen. Der Energieversorger bietet dabei neue Tarife an. Diese deutlich teureren Tarife sollen gelten, sofern Kundinnen und Kunden der Preiserhöhung nicht widersprechen. Erfolgt ein Widerspruch gegen die neuen Preise, soll nach Vorstellung des Energieanbieters das Vertragsverhältnis enden. Diese Vorgehensweise ist aus unserer Sicht unzulässig. Wir konnten mit Enstroga keine außergerichtliche Einigung erzielen und haben den Energieversorger im Auftrag des Sozialministeriums geklagt: ENSTROGA kündigt Verbraucher – VKI klagt
Maxenergy Austria
Auch die Maxenergy Austria Handels GmbH hat sich bei einem Teil ihrer Kunden nicht an ihre Preisgarantie gehalten. Sie war für 18 Monate vereinbart worden. Maxenergy lehnte in unseren Verhandlungen eine außergerichtliche Einigung bezüglich Schadenersatz ab. Der ist nun gerichtlich zu klären: MAXENERGY kündigt Verbraucher – VKI will gerichtliche Klärung
Anbieter wechseln
Betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten raten wir in beiden Fällen zu einem anderen Versorger zu wechseln.
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Enstroga hat uns in Aussicht gestellt, die den Betroffenen nach einem Wechsel entstehenden Mehrkosten bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu übernehmen. Diese Kunden müssten diese Rechnungen nachträglich übermitteln.