Die Vorgeschichte: Die KELAG Kärntner Elektrizitäts AG hatte am 1.9.2019 die Preise angehoben. Wir hatten deswegen geklagt und eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) erwirkt. Das Höchstgericht gab uns Recht und erklärte zwei Preisanpassungsklauseln aus den Jahren 2019 und 2020 für unzulässig.
KELAG: Geld zurück - Strompreiserhöhung 2019
Die Preiserhöhungen 2019 waren nicht rechtens. Wir helfen Ihnen Ihr Geld zurückzubekommen. Machen Sie mit.
Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen uns und der KELAG konnten wir eine attraktive Lösung für Haushaltskunden erzielen. Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt dies für den Zeitraum von 31 Monaten einen Betrag von rund 124 Euro.
Machen Sie mit
Wenn Sie betroffen sind: Machen Sie mit, melden Sie sich bei unserer Sammelaktion an und informieren Sie auch Ihr Umfeld. Demnach erhalten betroffene Kunden bei folgenden Stromtarifen die Mehrkosten zurück (in Klammer die bis 2019 gebräuchlichen Tarifbezeichnungen):
- Kelag Home Plus (Kelag-ÖKO-PUR+)
- Kelag Nachtstrom (Kelag-Speicherwärme)
- Kelag Home Strom (Kelag-Strom)
- Kelag Home Basic (Kelag-Online-Strom)
- Kelag Home Basic (Kelag-ÖKO-Fix)
- Kelag Nachtstrom (Kelag-ÖKO-Nachtstrom)
- Kelag Home Basic (Ö-Strom)
- Kelag Nachtstrom (Austria-Speicherwärme)
- Kelag Home Nachtstrom (Kelag-Nachtstrom)
Die Gutschrift hängt von der Höhe des Verbrauchs ab. Für die Auszahlung ist die Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/kelag erforderlich.
Die Anmeldung ist kostenlos
Die Anmeldung ist kostenlos und muss bis spätestens 31.12.2022 bei uns eingehen. Entsprechende Informationen werden von der KELAG an bestehende Kunden versandt. Die Rückzahlung erfolgt durch Banküberweisung. Auch ehemalige Kunden, die von der Preiserhöhung vom 1.9.2019 betroffen waren, können die Refundierung erhalten – per Anmeldung beim VKI.
"Konsumentenfreundliche Lösung"
„Wir haben nunmehr mit der KELAG eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, die Vereinbarung.
Link zur Anmeldung
Anmeldung: KELAG - unzulässige Preiserhöhung - Geldersatz
https://lime2021.vki.at/index.php/550?lang=de
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