Klagen, Urteile, Aktionen: Für Sie erkämpft
Viele Unternehmen brechen Gesetze, sagen die Unwahrheit und benachteiligen Kund:innen. 2023 hat unsere Rechtsabteilung über 250 Verfahren vor Gericht geführt – fast alle erfolgreich. Hier ein kleiner Ausschnitt.
Goldgas: Gaspreis
Verbraucher:innen waren 2023 mit teils dramatischen Preissteigerungen konfrontiert. Wir sind dagegen mit einigen Verbandsklagen vorgegangen - insbesondere bei Goldgas, KELAG und Verbund (nicht rechtskräftig).
Goldgas z.B. wollte den Kund:innen bei einer indexbasierten Gaspreiserhöhung das Widerspruchsrecht nehmen. Ein solcher Widerspruch hat zur Folge, dass sie weitere drei Monate zu den alten, günstigeren Preisen weiterbeliefert werden müssen. Unsere Musterklage war erfolgreich.
KELAG: Preiserhöhung
Wir hatten die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG wegen zweier Preisanpassungsklauseln geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte Klauseln aus den Jahren 2019 und 2020 für unzulässig. Also: Geld zurück für Betroffene der Preiserhöhungen vom 1.1.2019 und 1.3.2020. Wir organisierten im Oktober 2022 eine Sammelintervention (lief bis ins Jahr 2023). 57.837 Konsument:innen meldeten sich; die KELAG zahlte ca. 6,26 Millionen Euro zurück – also durchschnittlich 126,33 Euro pro Fall.
Bank Austria: gesetzwidrige Gebühren
Das Geldinstitut hatte in den letzten Jahren viele Extra-Gebühren verrechnet – bei Spareinlagen, Verbraucherkrediten und im Zahlungsverkehr (Girokonto). Auf unsere Klage hin hat das Gericht viele davon als gesetzwidrig eingestuft. Mit unserer Sammelaktion (verbraucherrecht.at/ba-gebuehren; die Anmeldefrist endete am 11.02.2024) helfen wir, dieses Geld zurückzubekommen. Wir schätzen, dass es mehr als 100.000 Betroffene geben könnte.
Nachtrag. Der Mutterkonzern Unicredit hat seine Zahlen veröffentlicht: 2023 betrug der Gewinn 8,6 Milliarden Euro. Das sind plus 50 Prozent im Vergleich zu 2022. Auch die Tochter Bank Austria, so berichtet der Standard, machte 2023 einen Nettogewinn von 1,07 Milliarden Euro. Hier beträgt die Gewinnsteigerung 82 Prozent. Gleichzeitig schließt die Bank Austria die hauseigene IT. 200 Mitarbeiter sind beim Arbeitsamt angemeldet.
ARAG: Rechtsschutz
In der Covid-19-Pandemie haben staatliche Stellen (Hoheitsverwaltung) stark in unser Leben eingegriffen. Die ARAG wollte rechtliche Auseinandersetzungen dazu vom Versicherungsschutz ausnehmen. Das ist laut Höchstgericht unzulässig (betrifft auch andere Versicherer).
Austrian Airlines: Greenwashing
Die Fluglinie hatte versucht klimaschädliches Kerosin grün zu färben. Die AUA bewarb ihre Flüge nach Venedig als CO2-neutral („Für uns keine Kunst! 100 % SAF“), weil sie „grüne“ Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF) einsetze. Die OMV produziert SAF für die AUA und mengt Kerosin derzeit 0,4 Prozent SAF bei. Wir klagten erfolgreich. Diese Werbung mit Umweltschutz, heißt es im Urteil, sei zur Irreführung geeignet und nach strengen Maßstäben zu beurteilen (konsument.at/aua-gw).
Hofer: Erfundener Rabatt
In einer Werbung für eine Infrarotheizung warb Hofer mit einem Preisnachlass. Die Heizung war aber zuvor zum gleichen, niedrigen Preis erhältlich. Wir sind erfolgreich gegen diese Irreführung vorgegangen.
Kreditstundung: Zinsen zurück
Dürfen Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (Kreditmoratorium) Sollzinsen verlangen? Banken sagten: Ja. Wir sagten: Nein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Anfang 2022 zugunsten der Verbraucher:innen, aber nur zwei Banken zahlten zurück. Über 400 andere Banken schlossen sich zusammen und gingen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH), um diese gesetzliche Regelung zu Fall zu bringen. Der stellte klar, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Außerdem habe die Europäische Zentralbank viel unternommen, um die Folgen der Pandemie für Banken abzumildern.
Es geht um sehr viel Geld
Nach Angaben von Bankenvertretern seien rund 100 Millionen Euro an Zinsen zurückzuzahlen. Wir haben Sammelaktionen gegenüber Santander, BAWAG und RLB-Tirol angeboten. Über 500 Teilnehmer:innen erhielten über uns eine Rückzahlung. Zusätzlich gab es direkte Rückzahlungen der Banken für Kund:innen mit geringeren Beträgen. Mit anderen Banken konnten wir – zum Teil erst nach Klage – vereinbaren, dass Betroffene Rückzahlungsanträge direkt an sie richten.
GoStudent: Schikane
GoStudent sah vor, dass bezahlte Nachhilfeeinheiten verfallen, wenn sie nicht binnen eines Monats verbraucht werden – auch dann, wenn es an GoStudent scheitern sollte. Auf der Basis unserer Klage hob das Oberlandesgericht Wien mehr als 20 Klauseln als gesetzwidrig auf. Schon 2022 hatten wir GoStudent wegen konsument:innenfeindlicher Praktiken vor Gericht gebracht – auch damals erfolgreich. In dem Jahr schrieb Go Student hohe Verluste, wie der Orf berichtet. Ein weiteres Verfahren läuft noch. Kein Wunder, dass das Bildungs-Start-up in Falters „Best of Böse“ einen Spitzenplatz erreichte.
XXXLutz: Werbung im Schnellsprech
Die Werbung für einen 25-Prozent-Rabatt war, so urteilte das Landesgericht Wels, irreführend. Die umfangreichen Ausnahmen vom Preisnachlass vermittelte Lutz nur im schnell gesprochenen Flüsterton: zum Beispiel Kindersitze, Parkett- und Laminatböden oder Waren bestimmter Hersteller.
Brau Union: Greenwashing
In der Werbung hatte Gösser behauptet, ihr Bier sei „CO2-neutral gebraut“: Irreführung, urteilte das Gericht. Gösser hatte das energieintensive Mälzen vergessen (konsument.at/goesser-gw).
VW-Abgasskandal: Sammelklagen
Seit 2018 haben wir im Dieselskandal 16 Sammelklagen laufen. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte 2020 die Haftung von VW wegen Arglist festgestellt. Der Europäische Gerichtshof stellte 2022 klar, dass die Abschaltung der Abgasreinigung (Thermofenster) unzulässig ist. Seit 2023 liegen auch erste Urteile des OGH vor: VW muss nach Wahl des Käufers das betroffene Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen oder dem Käufer zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zurückzahlen.
VW ist haftbar
In einer unserer Sammelklagen entschied das Landesgericht St. Pölten: VW ist haftbar, das Thermofenster unzulässig. Das Gericht spricht aber durchschnittlich nur 4 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Besitzer:innen mancher Skoda- und Seat-Modelle sollen keinen oder nur einen sehr geringen Schadenersatz erhalten – in vielen Fällen oft nicht mehr als 200 Euro. Das ist völlig untypisch und viel zu wenig. Wir haben gegen das Urteil berufen.
Dr Smile: Wiederholungstäter
Das Unternehmen hatte durchsichtige Zahnschienen mit Monatsraten von 33 Euro beworben, ohne den Zinssatz und den Gesamtbetrag wie gesetzlich vorgeschrieben zu nennen. 2021 verpflichtete sich Dr Smile vor Gericht diese Werbung zu unterlassen – und verstieß danach 155 Mal dagegen. Wir gingen wieder vor Gericht und damit waren für Dr Smile 77.500 Euro Strafe fällig. Mehr dazu im Artikel "Zahnspangen aus dem Internet - Dr.Smile und PlusDental: Beschwerden, Klagen, Urteile" (konsument.at/aligner).
Sky Österreich: Daten an die Post
Sky hatte angekündigt, Daten von Kund:innen mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Sky ließ im Dunkeln, welche Daten es der Post schicken wollte. Der OGH urteilte: unzulässig.
Wiener Städtische Versicherung: Datenschutz
Die Wiener Städtische wollte persönliche Daten innerhalb ihrer Versicherungsgruppe transferieren können. Gesetzwidrig. Laut OGH ist die Information, wer die Daten erhält („Versicherungsgruppe“), nicht ausreichend präzise.
Paylife Maestro: Gutscheinkarten
Wenn Kunden das Guthaben nach der kurzen Laufzeit nicht aufbrauchen, bucht sich der Aussteller so lange Gebühren ab, bis alles verbraucht ist. Gesetzwidrig.
Bank Austria, Erste Bank, Sparkassen: Sammelaktion Fondskauf
Vermittler erhalten Provision (Kick-back). Diese schmälern das angelegte Kapital und müssen – so das Gesetz – offengelegt werden. Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen hatten das jahrelang „vergessen“. Aus diesem Grund können sich Betroffene, die vor 2018 solche Investmentfonds erworben haben, an unserer Sammelaktion beteiligen. Es geht um durchschnittlich 0,8 Prozent des Fondsvermögens pro Veranlagungsjahr (konsument.at/kick-back).
Manner: Mozart-Schnitten-Mogelpackung
Die Aufmachung des Schüttelbeutels der „Manner Mozart Mignon“ war irreführend, die Packung halbleer.
Video: Warum wir klagen
Whatsapp: Änderungen
Whatspp hat seine Nutzungsbedingungen geändert. Da völlig unklar ist, was das für Betroffene bedeutet, haben wir geklagt. Der OGH bestätigte: Die Änderung sowie weitere Klauseln sind gesetzwidrig.
Frequency 2020: Geld zurück
2020 musste viel abgesagt werden. Der für das Frequency-Festival 2020 gezahlte Eintrittspreis war seit 1.1.2023 zurückzuzahlen, sofern der Veranstalter keine Gegenleistung geboten hatte. Jetzt wollte der Veranstalter, die Musicnet Entertainment GmbH, diese spätere Rückzahlung noch einmal um ein Jahr hinauszögern. Unzulässig.
Lebensversicherungen: Gebühren
Viele Jahre lang hatten Versicherer trotz eindeutiger Rechtslage unzulässige Gebühren verrechnet (Abschluss, Verwaltung, Storno). Das ist klar rechtswidrig. Für alle, die eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung zwischen 1.1.1997 und 31.12.2006 abgeschlossen haben, haben wir auf Basis der von uns erkämpften Urteile eine Sammelaktion gestartet. Von Allianz über Helvetia und Uniqa bis hin zur Zürich Versicherung: Die unzulässig verrechneten Kosten betragen grob geschätzt ca. 7 bis 13 Prozent der eingezahlten Prämien (konsument.at/spesen-lebensvers).
"In die Praxis umsetzen"
„Verbraucherrechte sind nur so gut wie ihre Durchsetzung. Wir sorgen mit Verbandsklagen dafür, dass Rechtsverstöße unterbunden werden und Verbraucherrechte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden.“
Dr.in Petra Leupold, LL.M. (UCLA), Leitung der Abteilung Klagen des VKI-Rechtsbereichs
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LINKS
verbraucherrecht.at: Die Website der VKI-Rechtsabteilung
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https://www.heute.at/s/wiener-vater-zahlt-3200-fuer-keine-nachhilfe-120025173
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