Sie sind enttäuscht, weil die Auszahlung geringer ist als Ihre eingezahlten Prämien? Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Stornoabschläge, Provisionen …? Wenn es um Einnahmen ging, war die Versicherungswirtschaft kreativ. Denn Spesen und Gebühren erhöhen die Einnahmen bei Unternehmen. Spesen und Gebühren verringern den Ertrag bei den Kund:innen. Der Euro rollt; es geht ums Geld - um viel Geld.
Lebensversicherungen: Unzulässige Spesen – Sammelaktion
Geld zurück bei Lebensversicherungen. Allianz, Uniqa, Generali … außer Spesen nichts gewesen? Betroffene können ab sofort an unserer Sammelaktion teilnehmen.
Undurchsichtige Spesen
Welche Spesen darf ein Versicherer bei einer Lebensversicherung verrechnen - und in welcher Höhe? Das war in der Vergangenheit nicht ganz geklärt. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatten deswegen zahlreiche Versicherungsunternehmen geklagt. Der Grund: unklare Bestimmungen zu Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese Ungenauigkeit eröffnet der Versicherung Tür und Tor. Wie soll ein Kunde ohne brauchbare Informationen abschätzen können, ob diese Lebensversicherung attraktiv und ihr Geld wert ist?
Wie soll man als Konsument:in eine Lebensversicherung kaufen, wenn man nicht erfährt, wie viel sie kostet? Schon 2007 und 2008 stellte der Oberste Gerichtshof in mehreren Urteilen fest, dass diverse Kosten in Lebensversicherungsverträgen für Verbraucher:innen intransparent sind, z.B. bei der Berechnung des Rückkaufswertes. „Intransparent“ bedeutet: Die Vertragsbestimmung entfällt. Der Versicherer kann sich nicht darauf berufen.
Beschwerden von Konsument:innen
Die Gerichtsurteile sind eindeutig. Trotzdem verrechnen diese Versicherer weiterhin Kosten auf Basis dieser unzulässigen Klauseln. Uns erreichen immer wieder Beschwerden von Konsument:innen. Für sie war die Höhe der Gebühren bei Abschluss der Lebensversicherung völlig unklar. Oft wird dies den Konsument:innen erst viele Jahre später bei der Auszahlung bewusst. Oder sie sind z.B. nach zehn Jahren beim vorzeitigen Rückkauf der Lebensversicherung schockiert. Denn sie erhalten wegen der hohen Kosten deutlich weniger Geld ausbezahlt als sie an Prämien eingezahlt haben.
Wir starten eine Sammelaktion
Unserer Ansicht nach sind die zu Unrecht einbehaltenen Gebühren von der Versicherung zurückzuzahlen. Das Handelsgericht Wien bestätigte unsere Rechtsansicht (50 R 73/07b). Wir starten eine Sammelaktion für Betroffene folgender Versicherer:
- Wiener Städtische Versicherung AG
- UNIQA Österreich Versicherung AG
- Allianz Elementar Versicherungs-AG
- Nürnberger Versicherung AG
- Generali Versicherung AG
- FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia).
Was sind das für Kosten?
In den klassischen Lebensversicherungen vor 2007 benennen die Versicherer die Kosten nicht genau. Sie bezeichnen sie lediglich als „angefallene Kosten nach den tariflichen Grundlagen“. Sie beziffern auch nicht deren Höhe.
Vermittlungs-Provision, Kosten für die Polizze
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter dem Begriff „Kosten“ die Erklärung, dass es sich neben den Spesen für Versicherungsschutz und Versicherungssteuer um Abschluss- und Verwaltungskosten handelt. Abschlusskosten sind Kosten für
- Beratung
- ärztliches Attest
- Polizzen-Ausfertigung
- Vermittlungs-Provision
Dann kommen noch die Verwaltungskosten ins Spiel. Verwaltungskosten sind jene Spesen, die die Versicherung für den laufenden Versicherungsbetrieb einbehält.
Zuerst den Versicherer bezahlen
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung zieht das Unternehmen die eigenen Kosten von den eingezahlten Prämien ab. Kund:innen müssen also in der Regel erst lange einzahlen, damit die Versicherung ihr Geld bekommt. Dann erst fließt der erste Euro in die eigentliche Geldanlage. Mehr Spesen, weniger angelegtes Geld, weniger Ertrag. Eine Erhebung hat gezeigt, dass – quer über alle Formen der Geldanlage - etwa 50 Prozent der Rendite bei Banken, Versicherern, Beratern … hängen bleiben (FYNUP, 2020).
Tausende Euro Schaden
Der Schaden, der bei Konsument:innen aufgrund solcher unzulässig verrechneter Kosten bei Lebensversicherungen entsteht, kann pro Vertrag mehrere tausend Euro betragen. Ein Beispiel aus einem unserer Prozesse:
- Versicherungsabschluss: 2005
- einbezahlte Prämien: rund 60.000 Euro
- Rückkauf 2019: Rückkaufswert rund 45.700 Euro
- Abschluss- und Verwaltungskosten plus Stornoabzug: insgesamt 8.776,54 Euro
Sie sind betroffen?
Damit wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen und Geld zurückholen können, müssen Sie sich anmelden. Gehen Sie auf https://verbraucherrecht.at/kostenabzug .
Fragen und Antworten
Wer kann bei der Sammelaktion mitmachen?
Konsument:innen, die eine klassische oder eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben.
Für welchen Zeitraum gilt unsere Sammelaktion?
Für Vertragsabschlüsse zwischen 1.1.1997 und 31.12.2006
Für welche Versicherer?
Wiener Städtische, UNIQA, Allianz, Nürnberger, Generali oder FWU (vormals Skandia) Versicherung
Ich habe eine klassische Lebensversicherung ...
Wenn Sie eine klassische Lebensversicherung entweder rückgekauft haben oder deren Vertragsende noch nicht erreicht ist, können Sie mitmachen.
Ich habe eine fondsgebundene Lebensversicherung ...
Bei diesem Typ ist es egal, ob noch aktiv oder durch Rückkauf oder Laufzeitende beendet - Sie können mitmachen.
Wie viel kostet mich das?
Die Teilnahme ist kostenlos.
"Unzulässige Kosten zurückerstatten"
„Es ist nicht einzusehen, dass Versicherungsunternehmen - trotz höchstgerichtlicher Urteile - weiterhin Kosten aufgrund unzulässiger Klauseln verrechnen“, erklärt Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen im VKI. „Wir fordern die Versicherungsunternehmen auf, unzulässig einbehaltene Kosten zurückzuerstatten!“
LINKS
Anmeldung zur Sammelaktion auf verbraucherrecht.at
https://verbraucherrecht.at/kostenabzug
Klagen gegen Versicherer: unklare Spesen bei Lebensversicherungen (bis 2008)
https://verbraucherrecht.at/klagen-gegen-lebensversicherungen/5509
Alle konsument.at-Artikel zum Thema Lebensversicherung
https://konsument.at/taxonomy/term/416
Alle konsument.at-Artikel zum Thema Gebühr und Spesen
https://konsument.at/taxonomy/term/468
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare