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Bild: Generali

Generali-Versicherung: Sammelaktion zur privaten Zusatzrente

Mit einer privaten Zusatzrente wollte ein Generali-Kunde seine Pension erhöhen. Doch bei Pensionsantritt lag die Auszahlung erheblich unter dem Erwarteten. Wir klagten, gewannen und starten eine Sammelaktion.

Die Generali Versicherung verkauft seit vielen Jahren Lebensversicherungen mit Rentenwahl. Bei Ablauf der Versicherung können die Kundinnen und Kunden wählen: Möchten sie eine einmalige Auszahlung des Kapitals oder stattdessen eine Privatpension (= laufende Rentenzahlungen)?

85 oder 260 Euro?

In einem von uns geführten Musterprozess verurteilte das Handelsgericht Wien die Generali zur Zahlung ­einer höheren Rente. Im konkreten Fall bot das Unternehmen dem Konsumenten statt der ­ursprünglich in Aussicht gestellten Rente von 260 Euro eine Startrente von 84,81 Euro an.

Renten-Berechnung unwirksam

Hätte die Generali die bei Vertrags­abschluss verwendeten Berechnungsgrundlagen herangezogen, hätte sich eine Startrente von 165,77 Euro ergeben. Der Konsument hat also Anspruch auf eine Rente, die sich aus dem eingezahlten Kapital bei Vertragsablauf sowie dem bei Vertragsabschluss ver­wendeten Rechnungszins und der Sterbetafel errechnet. Auch der Oberste Gerichtshof beurteilte die Renten-Berechnung der Generali als unwirksam.

Bis 30. September teilnehmen

Wir vom VKI unterstützen betroffene Versicherungskunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Erhöhung der Rente. Sie können an unserer Sammelaktion bis 30. September 2022 teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenlos.

AKTUALISIERUNG: Die kostenlose Anmeldung war bis 30.03.2023 möglich. Die Aktion ist beendet.

Mehr Infos

Details dazu gibt es unter verbraucherrecht.at/generali.

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