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Private Unfallversicherungen - Sicherer Rückhalt

Test: Private Unfallversicherungen federn finanzielle Folgen von Freizeitunfällen ab – allerdings mit gewaltigen Unterschieden in Preis und Leistung.

Folgende Versicherungen sind in unserem Test.

  • Allianz - Unfall Brokertarif
  • Donau - Privat Schutz Unfall Basis
  • Ergo - Sicher Aktiv (PLUS
  • Generali - Classic-Unfallschutz
  • Helvetia - Unfall klassisch
  • Janitos - Basic
  • Merkur - Exklusiv
  • Muki - Unfall
  • Oberösterreichische - Superschutz
  • Protecta - Body-Protect-Classic
  • Uniqa - Unfall & Umsorgt Optimal
  • Wiener Städtische - Unfallvorsorge Sparvariante
  • Zürich - Unfallversicherung

Wir haben sieben Modelle berechnet und zwar für: Kind, Studentin, Single mit Kind, Familie (4 Personen), Bauarbeiter, Büroangestellte, Pensionist. Details finden Sie in unserer Testtabelle. - Lesen Sie auch: Schlaganfall nach Anbohren der Gasleitung - Private Unfallversicherung muss nicht zahlen


Hier unser Testbericht:

Am Arbeitsplatz, in der Schule, auf der Uni sowie auf dem Hin- und Rückweg greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn ein Hoppala mit dauerhaften Folgen passiert. Die meisten Unfälle passieren aber im Haushalt, beim Sport und in der Freizeit. Und gar nicht einmal so wenige Personengruppen, allen voran Pensionisten, nicht erwerbstätige Partner wie Hausfrauen oder Hausmänner, aber auch Kleinkinder werden von der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt nicht erfasst.

Dauerschäden versichern

Eine medizinische Behandlung nach einem Unfall ist zwar über die Krankenversicherung gedeckt, auch nach einem Freizeitunfall. Bleiben aber nach dem Abschluss der Krankenbehandlung Dauerschäden, kann eine private Unfallversicherung helfen – abgeschlossen als Einzel-, Partner- oder Familienversicherung; auch für Alleinerziehende mit Kind gibt es entsprechende Produkte.

Unterschiedliche Leistungen

Unfallversicherungen bieten entweder eine einmalige Geldleistung bei bleibender Invalidität oder eine Unfallrente ab einem bestimmten ­Invaliditätsgrad, was trotz einem etwaigen Verdienstausfall die Kosten für einen ­Wohnungsumbau, eine zusätzliche Therapie oder eine Hilfe im Alltag ermöglicht.

Übernommen werden auch Kosten für Heilung, Bergung und Rückholung, oder es wird ein Geldbetrag pro Tag im Krankenhaus oder für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Auch hinsichtlich des Invaliditätsgrades – also ab welcher Art von bleibender Beeinträchtigung der Versicherer wie viel zahlen soll – lassen sich recht unterschiedliche Produkte finden.

Sieben Modellsituationen getestet

Wir haben mehrere Modellsituationen zusammengestellt, damit sich möglichst viele Interessierte ein Bild von der Prämien­bandbreite in ihrem Anforderungsbereich machen können.

Wie die Test-Tabelle zeigt, gibt es bei den Tarifen beträchtliche Spannen – und die beruhen keineswegs immer auf entsprechend großen Leistungsunterschieden. Schon deshalb empfiehlt sich ein Gespräch bei einem guten Berater, der die indivi­duellen Bedürfnisse und Voraussetzungen erfragt und einkalkuliert.

Riesige Unterschiede

Beispiel Progression

Mit dem Stichwort Progression wird oft stark verkürzt der Prozentsatz bezeichnet, der je nach Schwere des Unfalls und daraus folgender Invalidität ausbezahlt wird. Niedrigere Invaliditätsstufen, etwa ein steifes Bein oder eine stark eingeschränkte Schulterbeweglichkeit, treten häufiger auf als fehlende Gliedmaßen oder gar 90- bis 100-prozentige Invali­dität. In den meisten Angeboten steigt die Progressionskurve aber oft erst in den höheren Invali­ditätsstufen deutlich an; ­darunter wird nur ein geringer Prozentsatz der ver­einbarten Versicherungssumme ausbezahlt.

Riesige Unterschiede

Genau beim Progressionsverlauf lohnt sich ein scharfer Blick, da die Leistungen der Versicherer hier sehr auseinandergehen. Beispiel Muki und Generali Classic Unfallschutz (siehe Grafik): Bis zu einer Invalidität von 25 Prozent leisten beide Tarife gleich viel. Schon bei 29 Prozent Invalidität klaffen die beiden Angebote aber deutlich aus­einander: Bei Generali gäbe es im Fall von Dauerinvalidität 29.000 Euro, bei Muki ­hingegen 43.000 Euro; bei 48 Prozent Invalidität würde der Unterschied sogar schon 48.000 zu 100.000 Euro ausmachen.

Vergleich Gliedertaxe

Auch bei der Gliedertaxe – mit der die Versicherer den Verlust einzelner Körperteile oder Organe bewerten – lohnt sich der Vergleich. In unserem Beispielfall würde Generali beim Verlust eines Armes 70 Prozent (rund 157.000 Euro) leisten, Muki hingegen 80 Prozent (246.000 Euro); beim Verlust eines Beins wären es sogar 90.000 bzw. 246.000 Euro, also 156.000 Euro Unterschied!

Die Jahreskosten

Die Jahreskosten

Als allgemeine Richtschnur für eine gute private Unfallversicherung kann für eine erwachsene Person von Jahreskosten von rund 200 Euro ausgegangen werden, für eine Familienversicherung sind es rund 300 Euro. Vergleichbare ­Produkte können aber auch doppelt so teuer sein – ein Vergleich lohnt sich. Die Versicherungssumme sollte jedenfalls mindestens das Sechsfache des Brutto­jahreseinkommens ausmachen.

Zusatzleistungen hinterfragen

Wer weniger Prämie zahlen will, sollte in erster Linie darauf achten, den „Worst Case“ abzusichern. Man kann sich etwa für Versicherungszahlungen erst ab einer höheren Invalidität (zum Beispiel ab 25 Prozent) entscheiden – bei geringer Beeinträchtigung würde die Versicherung also gar keine Zahlungen leisten.

Sparen lässt sich auch, wenn man bei den vielfach angebotenen Zusatzleistungen aussiebt. Ein Versicherungsschutz für Unfälle, wie sie beim Tauchen typisch sind, ist beispielsweise für Unterwasserfans durchaus sinnvoll. "Knochenbruchpauschalen“, die dem Versicherten 250 oder 500 Euro in Aussicht stellen, wenn sie sich etwas brechen, oder die Übernahme von Schulausfallkosten für verunfallte Kinder sind aber eher Marketing-Zuckerl denn wirklich notwendiger Versicherungsschutz.

Einschränkungen und Obergrenzen

Achten Sie bei den Zusatzleistungen auch auf Einschränkungen und finanzielle Obergrenzen. Versicherer verstehen sich auf Feinheiten. So bietet etwa Protecta einen Versicherungsschutz bei Erfrier­un­gen „zu Lande und im Wasser“, Janitos hingegen hat den Schutz auf Erfrieren im Wasser beschränkt, erbringt also keine Leistung für steif gefrorene Zehen und Finger beim Tourengehen oder Bergsteigen.

Abenteurer aufgepasst

Abenteurer aufgepasst

Wer Risikosportarten ausübt, sollte sich ohnedies genau über seinen Versiche­rungsschutz informieren. In vielen Ange­bo­ten gibt es Ausschlüsse oder niedri­gere Versicherungssummen für gefährliche Sportarten. Achtung: Das gilt auch für einmalige Abenteuer wie etwa ein Canyoning-Schnuppern, einen Probetandemflug mit dem Paraglider, einmal Bungee-Jumpen oder Ähnliches.

Veränderungen bei Senioren

Auch Senioren sollten sich die Versicherungsbedingungen (wieder einmal) genauer ansehen, wenn auch weniger im Hinblick auf Abenteuersport: Ab einem bestimmten ­Alter können nämlich Veränderungen vorgesehen sein, zum Beispiel reduzierte ­Leistungen oder steigende Prämien. Wer etwas eher auf seine Altersgruppe Zugeschnittenes sucht, kann zu Senioren-Unfallprodukten greifen (und sollte auch hier ­unbedingt vergleichen!).

Die Laufzeit der Polizzen liegt meist bei zehn Jahren, was mit Rabatten einhergeht. Nach drei Jahren kann dennoch gekündigt werden – allerdings unter Verlust des Rabatts.

Versicherung über Mitgliedschaft

Wer über die Kreditkarte, über die Mitgliedschaft bei einem Autoclub, einem Sport- oder Wanderverein oder auch über die Reiseversicherung bereits unfallversichert ist, wähnt sich bisweilen auf der sicheren Seite. Das ist trügerisch, denn dieser Schutz ist oft lückenhaft oder eingeschränkt. Eine vernünftige, für den individuellen Bedarf zusammengestellte, weltweit Schutz bietende Unfallversicherungspolizze mit ausreichend hoher Versicherungssumme bei dauerhafter Invalidität bringt im Schadensfall mehr – und ist auch günstiger, denn jedes noch so kleine zusätzliche Ver­sicherungsprodukt kostet Geld.

Testtabelle: Private Unfallversicherung

Leistungsunterschied Progression

Ein Schaden - fünf Leistungen:

Bei einer Progression von 500 (bei Invalidität von 100% wird die 5-fache Versicherungssumme fällig) sind die Leistungen recht unterschiedlich. Ein schlechterer Progressionsverlauf wirkt sich auf die Versicherungsleistung aus, das zeigt dieses Beispiel. Bei einer Dauerinvalidität von z.B. 48 Prozent würde beim ­Generali-Tarif die Leistung 48.000 € betragen, bei Muki 100.000 €. Bei einer Dauer­invalidität von 89 Prozent würde Generali 200.000 € leisten, Muki 318.000 €.

Unterschiedliche Leistungen: Muki und Generali (Bild: VKI)

Tipps

  • Existenzschutz: Private Unfallversicherungen bieten Geldleistungen bei folgenreichen Unfällen in der Freizeit, abseits von Kindergarten, Schule und Beruf.
  • Gewaltige Unterschiede: Sowohl bei den Prämien als auch bei den Leistungen klaffen die Angebote weit auseinander. Vergleichen ist ein Muss, vor allem auch mit Blick auf den Progressionsverlauf und die Gliedertaxen.
  • Gut vorbereitet: Lassen sie sich von einem professionellen Berater unterstützen. Aber gehen sie gut vorbereitet in dieses Gespräch. Analysieren Sie vorab Ihren Bedarf. Schlagen Sie nicht schon beim ersten Angebot zu. Auch zu bedenken: Der Agent eines Versicherers vermittelt nur dessen Produkte; ein unabhängiger Berater hingegen kann aus einer breiteren Palette auswählen.
  • Ein Produkt: Mehrfachversicherungen sind problematisch. Der private Unfallschutz über Kreditkarte, Wanderverein oder Reiseversicherung ist oft lückenhaft oder eingeschränkt. Sicherer ist ein gezielt ausgewähltes Freizeitversicherungspaket.

Fachbegriffe

Progression: Progression bedeutet, dass die Versicherungsleistung bei 100 % Invalidität im Versicherungsfall umso größer ist, je höher der Prozentsatz der Progression ist.
Ein Tarif mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einer Progression von 500 % wie in unserem Beispiel bedeutet, dass bei einer Invalidität von 100 % eine Summe von 500.000 Euro zur Verfügung stünde. Große Unterschiede gibt es bei den Progressionen im Detail – daher ist es ganz wichtig, den genauen Progressionsverlauf zu betrachten. Die Leistung beginnt ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional zu steigen. 

Lineare Tarife: Bei einem linearen Tarif wird die vom Arzt festgestellte bleibende Invalidität in Prozent der Versicherungssumme geleistet. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro wird bei Feststellung einer Invalidität von 15 % eine Summe von 15.000 Euro geleistet.

Gliedertaxe: Unter Gliedertaxe wird das Ausmaß der Invalidität bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedern, Organen und Sinnesorganen festgehalten. Der Wert in der Gliedertaxe entspricht immer dem völligen (Funktions-)Verlust des jeweiligen Körperteils. Häufiger kommt es aber vor, dass nur eine teilweise Einschränkung dauerhaft bleibt. In diesem Fall wird ein Bruchteil angegeben, also etwa ein Viertel des Armwertes. 
Für bestimmte Berufsgruppen sind spezielle Gliedertaxen sinnvoll (z.B. Verlust eines Fingers bei einem Chirurgen oder einer Pianistin). Es kann vereinbart werden, dass z.B. schon bei Verlust eines Fingers eine 100%ige Invalidität vorliegt.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

  • Einmalige Geldleistung bei bleibender Invalidität: Das ist die zentrale Leistung der privaten Unfallversicherung. Die vereinbarte Summe wird im Fall einer Dauerinvalidität geleistet und richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der Gliedertaxe. 
  • Unfallrente: Übersteigt der Invaliditätsgrad der versicherten Person einen vertraglich festgelegten Invaliditätsgrad, wird eine monatliche Rente zumeist lebenslang ausbezahlt. Die Leistung erfolgt hier nicht als Einmalzahlung, sondern als monatliche Rente. Achtung: nicht überversichern, wenn schon eine hohe Rente vereinbart wurde.
  • Unfallkosten: Hier werden Kosten für die Heilung, Bergung und Rückholung ersetzt. Mit diesem Baustein kann auch der Zugang zu besonderen Heilbehelfen, Therapien oder auch für kosmetische Operationen nach einem Unfall erleichtert werden.
  • Spitaltagegeld: Darunter wird ein Geldbetrag für jeden Tag eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall verstanden. Die Höhe kann vereinbart werden. Diese Leistung wird oft mit der Übernahme des Selbstbehaltes im Krankenhaus begründet. Achtung: Wer zum Beispiel eine private Zusatzkrankenversicherung hat, kann jedenfalls darauf verzichten!
  • Taggeld: Ein Taggeld wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Das ist vor allem für Personen interessant, die aufgrund ihrer Tätigkeit einen tatsächlichen Verdienstentgang durch die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit erleiden. Taggeldleistungen sind grundsätzlich teuer und in den allermeisten Fällen Luxus.

So haben wir getestet

Für sieben Modelle mit konkreten Leistungsvorgaben wurden Produkte verglichen (siehe Tabelle unten). Als Grundlage diente die Maklersoftware, die uns von www.chegg.net zur Verfügung gestellt wurde.

Die Modelle sind quer durch alle Lebensbereiche gewählt – vom Kind bis zum Pensionisten. Der für jedes Modell errechnete Leistungsfaktor setzt sich zusammen aus der Prämie, einem gewichteten Progressionsfaktor und dem Gliedertaxenfaktor. Je höher der Wert, desto besser das Ergebnis. Gab es von einem Anbieter mehrere Angebote für ein Modell, wurde jenes mit dem besten Leistungsfaktor ausgewählt. Gab es kein Angebot oder nur eines auf Anfrage, führte dies zu einem Punkteabzug. Aus den Gruppenurteilen für die einzelnen Modelle wurde mit gleichem Gewicht das VKI-Testurteil gebildet.

Maklersoftware

Die Prämie wurde aus der Maklersoftware von www.chegg.net für das jeweilige Modell ermittelt. Ausgewählt wurden generell Varianten, die ab einer Invalidität von 1 % leisten. Die Unfallkosten betragen wegen der besseren Vergleichbarkeit immer 10.000 Euro, in einem Modellfall (Studentin) wurde eine monatliche Unfallrente gewählt. Progression: Bei den gewählten Modellen steigt die Leistung nach einem Unfall nicht linear an, sondern progressiv. Da die niedrigeren Invaliditätsgrade viel häufiger vorkommen als die hohen, wurde die Leistung gewichtet (die niedrigeren Progressionsstufen erhielten mehr Gewicht):

▶ bis 25 % Invalidität mit 40 %

▶ über 25 bis 40 % mit 30 %

▶ über 40 bis 90 % mit 25 %

▶ über 90 bis 100 % mit 5 %

(Je höher der Wert, desto besser das Ergebnis.)

Gliedertaxe: Der Grad der Invalidität richtet sich nach der in den Bedingungen angeführten Gliedertaxe.

Unsere Berechnungsmodelle

Auf diesen Modellen beruhen unsere Berechnungen (Beträge in Euro):

Modell 1 2 3 4 5 6 7
  Kind Studentin Single
mit Kind
Familie Bau-
Arbeiter
Büro-
Angestellte
Pensionist
Alter 2 19 30/6 35/35/6/3 45 50 65
Progression 500 ab 300 500 500 500 ab 300 ab 300
Versicherungs-
Summe (VS)
max.
1 Mio
100.00 max.
500.000
max.
500.000
max.
500.000
VS
200.000
VS
200.000
Unfallrente nein 1000 nein nein nein nein nein
Unfall-Kosten 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

 

Leserreaktionen

Ablehnung bei gerissener Achillessehne

Ich habe mir heuer die Achillessehne bei einer Skitour gerissen und die Mehrkosten der Operation in einer Privatklinik dann meiner Privat-Unfallversicherung gemeldet. Erste Reaktion war sinngemäß: Die Achillessehne ist die stärkste Sehne im Körper und kann nur reißen, wenn sie vorgeschädigt ist. Gemäß Vertragsbedingungen (anteilsmäßige Reduktion der Versicherungsleistung gemäß Vorschädigung) wird NICHTS bezahlt: in Worten NULL. Meine mathematische Interpretation: Wenn NULL bezahlt wird, dann war meine Achillessehne offensichtlich zu 100 % vorgeschädigt, sprich ich war mit einer gerissenen Achillessehne auf Skitour unterwegs!?! Ein schlechter Scherz!

Nach einer zusätzlichen Stellungnahme durch den operierenden Arzt an die Versicherung wurde ich auf Kosten der Versicherung zu einem ärztlichen Gutachten geschickt, mit dem Endergebnis, dass die Versicherung nun ohne weitere Diskussion oder Verhandlungen die gesamte Versicherungssumme bezahlt hat UND eine einmalige Abschlagszahlung wegen festgestellter 3,5 prozentiger Dauerinvalidität ausbezahlt hat.

Konklusio für mich: Es scheint ein „Geschäftsmodell“ zu sein, dass zuerst einmal Ansprüche mit aus meiner Sicht höchst fragwürdigen Argumenten einfach abgelehnt werden in der Hoffnung „schau ma mal, wenn sich der/die Versicherte nicht wehrt, haben wir gut und einfach Geld gespart“?

Kann das sein, dass Versicherungen mit so offensichtlich den eigenen Vertragsbedingungen widerspechenden Argumenten einfach einmal versuchen, ihre Kunden „über den Tisch zu ziehen“? Haben Sie da ähnliche Rückmeldungen von anderen LeserInnen?

Name der Redaktion bekannt
(aus KONSUMENT 4/2021)

Uns werden immer wieder ähnliche Fälle berichtet. Wir empfehlen, hartnäckig zu bleiben und im Fall einer vorschnellen Ablehnung genau nachzufragen, aufgrund welcher Vertragsbedingungen eine Ablehnung erfolgt. Dies führt erfahrungsgemäß oft zu einem Einlenken der Versicherung.

Die Redaktion

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