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Eigenheimversicherung: Kinderzeichnung eines brennenden Hauses
Eigenheim- und Haushaltsversicherung: Sie sollen dafür sorgen, dass Schäden am und im eigenen Haus nicht zum finanziellen Ruin führen. Bild: Joanna Dorota/Shutterstock

Eigenheimversicherung Test: So versichere ich mein Haus

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Wir haben für sechs unterschiedliche Häuser Angebote für eine kombinierte Eigenheim-Haushaltsversicherung eingeholt und miteinander verglichen. Zudem bietet der Artikel umfassende und frei zugängliche Basisinformationen rund ums Thema Eigenheimversicherung.

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Für die eigenen vier Wände und deren Einrichtung gibt es keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Deshalb ist jede:r Eigentümer:in und Mieter:in selbst gefordert, private Versicherungsverträge abzuschließen. Damit Zerstörung, Beschädigung oder Verlust nicht zum finanziellen Verhängnis werden.

Für den Inhalt einer Wohnung gibt es die Haushaltsversicherung (auf unserer Überblickseite zur Haushaltsversicherung finden Sie umfassende Infos zu diesem Versicherungsprodukt), für ein Haus die Eigenheimversicherung bzw. die kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherung. Darin inkludiert ist in Österreich traditionell eine Haftpflichtversicherung.

Warum ist das Kombiprodukt Eigenheim-Haushalt sinnvoll?

Die Kombination von Eigenheim- und Haushaltsversicherung ist für Häuser die in der Praxis übliche Versicherungs-Variante. Es besteht zwar auch die Möglichkeit, beide Versicherungen einzeln abzuschließen. Das kommt aber meist teurer als das Kombiprodukt. Der Abschluss bei ein und demselben Versicherer bietet außerdem den Vorteil, dass es dadurch nicht so leicht zu unnötigen Doppeldeckungen (z. B. Glasbruch in der Haushalts- und in der Eigenheimversicherung) kommt und alles aus einer Hand abgewickelt wird.

Einige golfballgroße Hagelkörner auf zwei Frauenhänden
Gegen Naturgefahren wie z.B. Hagelschlag gewappnet sein. Bild: Rosliak Nataliia/Shutterstock

Eigenheimversicherung: Für Gebäudehülle & Co

Diese (auch Gebäudeversicherung genannt) deckt Schäden an den festen Bestandteilen eines Gebäudes. Auch Schäden an Nebengebäuden, Zäunen, Terrassen, Bäumen, Hecken, Zu- und Ableitungsrohren, Antennen- und Solaranlagen, Pools und vielem mehr sind mitversichert oder können – meist mit Einschränkungen – mitversichert werden.

Welche Gefahren sind in der Eigenheimversicherung versichert?

Basisrisken, die jedenfalls versichert sind:

  • Feuer: Brand, direkter Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz
  • Naturgefahren: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
  • Leitungswasser: Schäden am Gebäude durch austretendes Leitungswasser von wasserführenden Anlagen und Geräten
  • Einbruchdiebstahl (vollbracht oder versucht), Beraubung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Mögliche Erweiterungen und Zusatzleistungen (nicht vollständig):

  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Naturkatastrophen / Katastrophenschutz: Erdbeben, Lawinen, Lawinenluftdruck, Kanalrückstau, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung (summenmäßig eingeschränkter Versicherungsschutz)
  • Glasbruch (wenn nicht schon in der Haushaltsversicherung inkludiert)
  • Indirekter Blitzschlag und Überspannung
  • Einfacher Diebstahl, Vandalismus
  • Fußbodenheizungen, Wandheizungen, Ölheizungen, Klimaanlagen
  • Aquarien, Wasserbetten, Dichtungsschäden an Zu- und Ableitungsrohren
  • Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Markisen, Jalousien
  • Schwimmbecken (Pool)
  • Bäume, Sträucher, Gartenmöbel und -geräte
  • Hundehaftpflichtversicherung

Einbrecher durchwühlt Wohnung
Auch Einbruchdiebstahl ist als Basisrisiko in einer Eigenheimversicherung inkludiert. Bild: SpeedKingz/Shutterstock

Haftpflichtversicherung: Bei Schäden anderer

Die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht ist Bestandteil der Eigenheimversicherung. Sie deckt (berechtigte) Schadenersatzansprüche, insbesondere von Nachbar:innen oder Passant:innen, und wehrt unbegründete ab. Beispiel: Wenn ein Dachziegel Ihres Hauses auf ein Auto fällt, sind Sie als Hausbesitzer:in für den Schaden verantwortlich. Die Haftung tritt ein, wenn Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Schäden bei der Instandhaltung von Gebäuden und Geräten/Maschinen, bei der Pflege von Pflanzen sowie beim Reinigen, Räumen und Streuen von Gehwegen nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden. Dann, wenn Sie zum Beispiel den Gehweg entlang Ihres Grundstückes trotz Glatteis nicht gestreut haben, ein:e Fußgänger:in stürzt und sich das Bein bricht, kommt die Haus- und Grundbesitzhaftlicht für etwaige Schmerzensgeldforderungen auf.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in der Regel in die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht bei Eigenheimversicherungen inkludiert. Sie bietet Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden Dritter von Baubeginn bis zur finalen Abnahme des Bauvorhabens.

Was kostet eine Eigenheimversicherung?

Das kommt auf die Größe des Hauses und die Ausstattungskategorie an (siehe dazu auch den Punkt „Prämie“ bei den Versicherungs-Begriffen weiter unten). Eine Basisabsicherung gibt es bereits für ein paar wenige Euro im Monat. Nach oben haben die Prämien kaum Grenzen, sie können auch bei mehr als 1.000 Euro im Jahr liegen (nur Eigenheim!).

Bei Abschluss (auch beim Kombipaket inkl. Haushaltsversicherung) gibt es einige Rabattmöglichkeiten. Im Gegenzug für eine niedrigere Prämie muss man Einschränkungen in Kauf nehmen. Eine Möglichkeit sind Selbstbehalte im Schadensfall. Übliche Selbstbehaltshöhen liegen im Bereich von 100 und 500 Euro. Liegt die Schadenshöhe unter dem Selbstbehalt, zahlt der Versicherer nichts.

Auch bei langer Vertragslaufzeit werden in der Regel Rabatte gewährt („Dauerrabatt“). 

Außerdem gibt es Rabatte, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Manche Versicherer gewähren zum Beispiel Rabatte, wenn das Haus mit einer Alarmanlage und/oder mit Sicherheitstüren ausgestattet ist. Auch bei Kaltdächern werden bisweilen Rabatte gewährt, ebenso bei Häusern mit hoher Energieeffizienzklasse.

Wasserschaden: Eine Frau mit Schwamm in der Hand, knieend, versucht Wasser vom Boden aufzuwischen. Im Hintergrund ein Loch in der Wand, wo Wasserleitungen zum Vorschein kommen
Ein Wasserschaden kann sehr teuer kommen. "Leitungswasser" ist ebenfalls ein Basisrisiko jeder Eigenheim-Versicherung. Bild: Monkey Business Images/Shutterstock

Wie hoch soll ein Haus versichert sein?

Die Versicherer verwenden für die Ermittlung der Versicherungssumme Richtwerte, die abhängig von der Größe und Form des Hauses sind. Die Richtwerte unterscheiden sich je nach Anbieter, was bei der Auswahl des richtigen Versicherungsvertrages berücksichtigt werden sollte. Die Versicherungssumme sollte mindestens den Errichtungskosten des Gebäudes samt Nebenanlagen entsprechen. Wichtig ist, dass der:die Versicherungsnehmer:in korrekte Angaben über das Gebäude macht.

Was ist vor Abschluss einer Eigenheim-Haushaltsversicherung zu beachten?

Eigenheimversicherungsverträge werden in der Regel für zehn Jahre abgeschlossen. Es gibt auch Verträge mit kürzerer Laufzeit (1, 3 oder 5 Jahre). Diese sind jedoch in der Regel mit einem erheblichen Prämienaufschlag verbunden. 

Zu beachten ist jedenfalls, dass es einen Rundumschutz auch bei der Wahl des vermeintlich besten Versicherungsproduktes nicht gibt. Es gibt einige Ausnahmen und Ausschlüsse (z. B. beim Naturkatastrophenschutz, bei Wertgegenständen, ...). In jedem Fall ist es wichtig, bei Vertragsabschluss korrekte Angaben über Größe, Ausstattung und Wert des Hauses bzw. der Einrichtung zu machen. 

Die Versicherungssumme ist jener Betrag, der im Schadensfall maximal ersetzt wird (= Höchsthaftungssumme). Es ist ratsam, sich mit dieser vor Vertragsabschluss gewissenhaft auseinanderzusetzen. Eine Überversicherung der Immobilie ist nicht sinnvoll. Denn ist die Versicherungssumme höher als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen, erhält man im Schadensfall trotz überhöhter Prämie keine höhere Leistung. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Versicherungsleistung im Schadensfall anteilig gekürzt. 

Kündigung: Was ist zu beachten?

Bestehende Produkte, die ja oft eine Laufzeit von zehn Jahren aufweisen, sollten von Zeit zu Zeit hinsichtlich Prämie und Leistung überprüft werden. Änderungen der Lebensumstände sollten jedenfalls dem Versicherer angezeigt werden. Ein genereller Prämien- und Leistungsvergleich stellt sicher, dass immer ein passender und auch prämiengünstiger Vertrag besteht. Die Bandbreite am Markt ist groß und ein Preisvergleich lohnt sich allemal. 

Kündigungsfristen: Die Versicherungen können mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Alle langfristigen Verträge (Laufzeit mehr als drei Jahre), die nach dem 31.03.1994 abgeschlossen wurden, haben eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Diese Verträge können frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres und danach zum Ablauf eines jeden weiteren Jahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Dauerrabattrückforderung: Für lange Laufzeiten wird zumeist ein Rabatt – der Dauerrabatt – gewährt. Kündigt man vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz für den Dauerrabatt zu verlangen. Und zwar anteilig vom Kündigungszeitpunkt bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende. Die Versicherer haben dazu unterschiedliche Klauseln.

Kündigung im Schadensfall: Im Versicherungsfall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Kündigung im Veräußerungsfall: Wird das versicherte Haus verkauft, gehen die Versicherungen zunächst auf den:die Käufer:in über. Diese:r kann jedoch innerhalb eines Monats nach dem Erwerb mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode die Versicherungen kündigen (ebenso der Versicherer). Als Zeitpunkt des Erwerbs gilt die Eintragung ins Grundbuch bzw. bei einer Versteigerung der Zeitpunkt des Zuschlags.

>> Hier geht’s zu den Ergebnissen des Tests (Anmeldung erforderlich).

Aufgeklapptes Buch mit Lupe
Hilfestellung im Versicherungs-Chinesisch. Bild: Sasun Bughdaryan/Shutterstock

Einige Versicherungs-Grundbegriffe

Prämie

Prämie ist der Betrag, den der:die Versicherungsnehmer:in für den vom Versicherer gewährten Versicherungsschutz zu entrichten hat. Sie setzt sich aus einer Risikoprämie, ggf. einer Sparprämie (Achtung: nicht bei der Eigenheimversicherung!), den Verwaltungs- und Organisationskosten und der Versicherungssteuer zusammen. Üblicherweise ist die Prämie für ein Jahr im Voraus zu entrichten; teilweise sind halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsvarianten möglich – aber Vorsicht, oft erhöht sich dadurch die Prämie („Unterjährigkeitszuschlag“). 

Üblicherweise werden die Prämien nach der Größe der verbauten Fläche berechnet. Es ist wichtig, dass die Quadratmeterzahl korrekt angegeben wird, da es sonst im Schadensfall zu einer anteiligen Kürzung der Ersatzleistung kommen kann. Die meisten Versicherer verzichten bei korrekten Angaben auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung.

Wertanpassungsklausel

Die Versicherungssumme und die Versicherungsprämie werden periodisch (z. B. jährlich) an die Entwicklung eines bestimmten Indexes (z. B. Baukostenindex bei der Eigenheimversicherung) angepasst. Ziel ist die (teilweise) Vermeidung einer inflationsbedingten Unterversicherung durch regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme.

Neuwertersatz

Zu den Punkten, die eine gute Eigenheimversicherung enthalten sollte, gehört etwa der sogenannte Neuwertersatz. Das heißt, wenn etwas kaputt geht, werden die Kosten für etwas gleichwertiges Neues ersetzt. Als Neuwert gilt der Wiederbeschaffungswert einer Sache am Tag des Schadenseintritts – egal ob diese Sache ursprünglich viel teurer oder viel günstiger war. Beispiel: Ein bestimmter Flachbildschirm kostete vor vier Jahren 2.000 Euro; heute ist ein vergleichbares Modell für 1.000 Euro zu haben – dieser Betrag wird vom Versicherer übernommen.

Zeitwertentschädigung 

Aber Achtung: Trotz genereller Neuwertversicherung kann es zu einer weitaus schlechteren Zeitwertentschädigung kommen, nämlich dann, wenn der Zeitwert der beschädigten Sache bereits kleiner als 40 Prozent des Neuwerts war. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert einer Sache abzüglich einer Abnutzung, die in der Regel zehn Prozent pro Jahr beträgt. Hat etwas nur noch einen Zeitwert von 40 Prozent, ist es demnach mindestens sechs Jahre alt. Nur Zeitwertersatz gibt es auch für Gegenstände, die nicht mehr im täglichen Gebrauch sind, wie Keller- und Dachbodenkram. 

Leichte und grobe Fahrlässigkeit

Es geht dabei um den Grad des Mitverschuldens. In den meisten Eigenheim- und Haushaltsversicherungen ist die Deckung für leichte Fahrlässigkeit als Standard enthalten. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person ihre Sorgfaltspflicht nur in geringem Ausmaß verletzt. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass man seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Ausmaß verletzt, ein Schaden mit gebotener Sorgfalt hätte vermieden werden können. Sie ist bei vielen älteren Produkten ausgeschlossen, kann aber bei Neuabschlüssen gegen einen geringen Aufpreis mitversichert werden. Privathaftpflichtversicherungen decken in der Regel auch Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. 

Katastrophenschutz

Im Sommer 2023 haben viele Menschen vor allem im Süden Österreichs am eigenen Leib erfahren, wie katastrophal sich die Kräfte der Natur entfalten können. Gerade beim Thema Hochwasser, Starkregen und Überschwemmung besteht aber in vielen Versicherungsverträgen eine zum Teil eklatante Unterdeckung. Zwar gibt es in den meisten Polizzen den sogenannten „Katastrophenschutz“. Man wiegt sich dadurch aber in falscher Sicherheit. Denn mehr als ein finanzielles Trostpflaster ist dieser Passus nicht. Die Versicherung zahlt in den meisten Fällen gerade einmal 5.000 bis 10.000 Euro – auch wenn die Schäden am und im Haus viel höher sind. 

Diese Situation ist kein Versäumnis von Immobilienbesitzer:innen selbst. Es liegt vielmehr an der Ausgestaltung der Eigenheim- und Haushaltsversicherungen an sich. Katastrophenschäden sind in den Versicherungsverträgen teilweise gar nicht, oder wenn, dann nur eingeschränkt über Zusatzbausteine versicherbar (dadurch erhöht sich die Prämie deutlich). 

Seriöse Klimatolog:innen sind sich darüber einig, dass Extremwetterereignisse durch die Klimakrise zunehmen werden. Welche Auswirkungen hat das auf die Versicherungslandschaft? Es wird wohl in Zukunft nicht einfacher werden, Häuser angemessen gegen Unwetterkatastrophen zu versichern. Im Gegenteil: Die Versicherer werden noch vorsichtiger im Umgang mit diesem heiklen Thema werden.

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind die Verpflichtungen, die man eingeht, wenn man mit einer Versicherung einen Vertrag abschließt. Davon hängt im Fall des Falles auch der Versicherungsschutz ab. 

Beispiele für Obliegenheiten sind: 

  • rechtzeitige Prämienzahlung 
  • unverzügliche Schadensmeldung
  • Schadensminderungspflicht: Versicherte sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ist zum Beispiel ein Teil des Daches abgetragen oder ein Fenster zerbrochen, so ist man verpflich­tet, die Innenräume vor weiteren Schä­den zu schützen. Auch das Befestigen von Sonnenschirmen und Gartenmö­beln bei drohender Gefahr zählt dazu. 
  • 72-Stunden-Klausel: Ist das versicherte Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt, muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden. 
     

Antwort auf die Frage, welche Versicherung für Sie sinnvoll ist und auf welche Sie verzichten können, bietet übrigens unser VKI-Risiko-Check.

Test: 17 Anbieter im Vergleich

Unsere Versicherungsexpert:innen haben die Angebote von 17 Versicherungsunternehmen durchforstet und bewertet, die kombinierte Eigenheim-Haushaltsversicherungen anbieten:

Das bietet dieser Test

Der Test bietet werbefreie, unabhängige Testergebnisse mit einheitlichen Testkriterien. So werden die Ergebnisse vergleichbar.

Basis des Tests sind sechs Modelle. In Zusammenarbeit mit Durchblicker wurden für jedes einzelne Modell die Produkte bzw. Tarife verglichen und bewertet. Aus den Bewertungen der Angebote für die sechs Modelle (je ein Gruppenurteil) wurde ein Gesamturteil, das KONSUMENT-Testurteil gebildet.

Die sechs Modelle:

Rendering Holzhaus
Bild: 3dimentii/Shutterstock

Haus 1

  • Bundesland Steiermark
  • Ort 8740 Zeltweg
  • besondere Lage nein
  • Bauweise Holzhaus
  • Baujahr 2004
  • Dach harte Dachung von 2004
  • verbaute Fläche Hauptgebäude in m² 50
  • Keller 40 m²
  • Nebengebäude nein
  • spezielle Ausstattungen nein
  • Wohnnutzfläche in m² 75
  • Deckung Fahrräder mind.  700 €
  • gewünschte Zusatzdeckungen keine
Rendering Reihenhaus
Bild: dny3d/Shutterstock

Haus 2

  • Bundesland Wien
  • Ort 1220 Wien 
  • besondere Lage nein
  • Bauweise Reihenhaus massiv 
  • Baujahr 2022
  • Dach harte Dachung von 2022
  • verbaute Fläche Hauptgebäude 60 m²
  • Keller 50 m²
  • Nebengebäude angebaute Garage mit 20 m²
  • spezielle Ausstattungen nein 
  • Wohnnutzfläche 110 m²
  • Deckung Fahrräder mind. 700 €
  • gewünschte Zusatzdeckungen keine
Einfamilienhaus mit weißer Fassade und blauem Dach
Bild: Studio Harmony/Shutterstock

Haus 3

  • Bundesland Salzburg
  • Ort 5110 Oberndorf
  • besondere Lage nein
  • Bauweise Fertigteilhaus massiv
  • Baujahr 2018
  • Dach harte Dachung von 2018 
  • verbaute Fläche Hauptgebäude 80 m²
  • Keller 60 m²
  • Nebengebäude angebautes Carport mit 15 m²
  • spezielle Ausstattungen Photovoltaikanlage am Dach mit 15 m²; Fußbodenheizung, Kachelofen
  • Wohnnutzfläche 150 m²
  • Deckung Fahrräder mind. 1.000 €
  • gewünschte Zusatzdeckungen keine
Rendering Massivhaus
Bild: whitehoune/Shutterstock

Haus 4

  • Bundesland Oberösterreich
  • Ort 4783 Wernstein am Inn 
  • besondere Lage hochwassergefährdet HQ100
  • Bauweise massiv 
  • Baujahr 2014 
  • Dach harte Dachung von 2014
  • verbaute Fläche Hauptgebäude 90 m²
  • Keller 80 m² 
  • Nebengebäude angebaute Garage mit 25 m²
  • spezielle Ausstattungen Wintergarten mit 15 m², Fußbodenheizung
  • Wohnnutzfläche 170 m²
  • Deckung Fahrräder mind. 1.000 €
  • gewünschte Zusatzdeckungen 1 Hund
Rendering Haus gemischte Bauweise
Bild: Svetlana Mahovskaya

Haus 5

  • Bundesland Niederösterreich
  • Ort 3743 Röschitz 
  • besondere Lage keine
  • Bauweise gemischte Bauweise
  • Baujahr 1979 
  • Dach harte Dachung von 2010
  • verbaute Fläche Hauptgebäude 50 m²
  • Keller nein 
  • Nebengebäude freistehender Schuppen mit 40 m²
  • spezielle Ausstattungen nein
  • Wohnnutzfläche 80 m²
  • Deckung Fahrräder nein 
  • gewünschte Zusatzdeckungen keine
Rendering Massivhaus
Bild: dny3d/Shutterstock

Haus 6

  • Bundesland Tirol
  • Ort 6410 Telfs
  • besondere Lage nein
  • Bauweise massiv 
  • Baujahr 2008
  • Dach harte Dachung von 2008 
  • verbaute Fläche Hauptgebäude 140 m²
  • Keller 130 m² 
  • Nebengebäude angebaute Doppelgarage mit 40 m²
  • spezielle Ausstattungen voll versenktes Schwimmbecken außerhalb des Gebäudes mit 20 m² (NW 25.000 €, Überdachung 5.000 €), PV-Anlage am Dach mit 30 m²; Fußbodenheizung; Wintergarten mit 25 m², Kachelofen
  • Wohnnutzfläche 250 m²
  • Deckung Fahrräder mind. 1.000 € 
  • gewünschte Zusatzdeckungen keine

Folgende Angaben haben für alle sechs Modelle Gültigkeit (um Vergleichbarkeit zu erzielen und bewerten zu können):

  • Alle Prämien sind Jahresprämien inkl. Versicherungssteuer mit Abbuchungsauftrag (jährliche Zahlungsweise).
  • Dargestellt werden Tarife ohne Selbstbehalt.
  • Es handelt sich immer um ein Einfamilienhaus mit harter Dachung, fertig gebaut, im Ortsgebiet, rein private Nutzung (keine Fremdvermietung).
  • Alle Häuser sind ständig bewohnt (d. h. mind. 270 Tage im Jahr)
  • Alle Häuser (bis auf Modell 5) sind unterkellert, Keller hat keine Wohnfläche, Haus hat immer Erdgeschoß und 1. Stock.
  • Die Ausstattungskategorie für die Haushaltsversicherung ist „standard“, für die Eigenheimversicherung „komfortabel“.

Folgende Wunschvorgaben gibt es zu den gewünschten Versicherungsangeboten:

  • Deckung: guter Schutz 
  • Vertragslaufzeit: zehn Jahre
  • Alle Angebote mit genereller Neuwertentschädigung und Unterversicherungsverzicht.
  • Alle Angebote inkl. Glasbruch.
  • Privathaftpflichtversicherung: Versicherungssumme mind. 1 Mio., keinen zusätzlichen Einschluss von nicht automatisch mitversicherten Personen.
  • Einschluss von grober Fahrlässigkeit.

So haben wir bewertet

Für alle sechs Modelle wurden von 17 Versicherern die Daten erhoben und ausgewertet. Dabei wurden folgende Parameter bewertet:

  • Gesamturteil: Modell 1 bis 6 zu je 1/6 (16,67 %)
  • Gruppenurteile (Urteil jedes einzelnes Modells):
    • 50 % Prämie (Gesamtprämie Eigenheim- und Haushaltsversicherung)
    • 30 % Versicherungssummen Eigenheim/Haushaltsversicherung (VS Eigenheim und Haushalt zu je 50%)
    • 5 % Versicherungssummen Neben-/Aufräumkosten (VS Eigenheim und Haushalt zu je 50%)
    • 15 % Versicherungssummen Haftpflichtversicherung (VS Privathaftpflicht und Haus-/Grundbesitzhaftpflicht zu je 50%)

Wie ist der Test ausgegangen?

Das Ergebnis ist im Grunde erfreulich. Wir konnten im KONSUMENT-Testurteil ein „sehr gut“ und acht „gut" vergeben. Einen Totalversager konnten wir nicht ausmachen. Bei den Gruppenurteilen zeigt sich ein recht uneinheitliches Ergebnis – nicht jeder Versicherer hat ein passendes Angebot für jedes unserer sechs Modelle.

Umso wichtiger ist ein Anbietervergleich, unsere umfangreichen Testtabellen bietet Ihnen Hilfestellung.

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