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Fassade des Uniqa-Bürohauses am Wiener Donaukanal
UNIQA: enorme Spesen - Geld zurück bei Lebensversicherung Bild: travelview/Shutterstock

UNIQA: enorme Spesen - Geld zurück bei Lebensversicherung

Kapitalgarantie? Für wen? Knapp 28.000 Euro Spesen konnten wir vor Gericht für einen UNIQA-Kunden zurückholen.

Es geht um fondsgebundene Lebensversicherung der UNIQA mit Kapitalgarantie („Flex Solution“). Von dieser Kapitalgarantie konnte der Versicherungsnehmer zum ersten Mal nach zehn vollendeten Kalenderjahren Gebrauch machen, dann wiederkehrend alle zehn Jahre. Trotz Inanspruchnahme zum richtigen Zeitpunkt erhielt der Versicherungsnehmer jedoch lediglich 82,21 Prozent der Prämien. Eingezahlte Gesamtprämien: 201.687 Euro, Auszahlung: 165.811 Euro. Wir klagten daraufhin die UNIQA.

Viel eingezahlt, viel weniger rausbekommen

Die UNIQA berief sich auf ihre Garantieklausel: „Der Anleger erhält zum vereinbarten Stichtag Kapitalgarantie auf die Sparbeträge (=investiertes Kapital, dies entspricht den einbezahlten Beträgen abzüglich Versicherung, Steuer, Kosten, Gebühren, Risikobeitrag) sowie die aus der Veranlagung erwirtschafteten Erträge.“ Diese Klausel hatte das Handelsgericht (HG) Wien bereits in einem früher von uns geführten Prozess als intransparent beurteilt. Begründung: Weder die Gesamtkosten noch die Höhe des garantierten Kapitals sei für den Versicherungsnehmer ersichtlich – siehe unten.

Klauseln müssen klar sein

Was bedeutet das für den einzelnen Versicherungskunden? Das Gericht schloss sich unserer Sicht an. Es urteilte, dass die UNIQA nicht zum Abzug von Kosten (z.B. Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Risikobeitrag) berechtigt ist - wegen Intransparenz der Garantieklausel. Die UNIQA muss  dem Versicherungsnehmer die einbezahlte Prämiensumme abzüglich der Versicherungssteuer auszahlen. Es sprach dem Kunden die gesamte eingeklagte Summe in Höhe von 27.808 Euro zu. Die UNIQUA hatte vorgebracht, dass ein Makler den Kunden über die Klausel aufgeklärt habe; daher sei der Vertrag wirksam vereinbart worden. Die Abzüge seien, argumentierte die UNIQA, daher rechtmäßig. Dem erteilte das Gericht eine Abfuhr. Das Urteil ist rechtskräftig.

Abzüge trotz "Garantieklausel"

Rückblick. Der aktuelle Fall hat eine Vorgeschichte. Bereits Ende 2018 hatten wir in dieser Sache geklagt. Es ging um die sogenannte „Garantieklausel“. Sie findet sich in vielen fondsgebundenen Lebensversicherungen. Das Handelsgericht Wien hatte sie auf Grund unseres Verbandsverfahrens rechtskräftig für unwirksam erklärt. In einem anschließenden Musterprozess, der wir im Auftrag des Sozialministeriums führten, ging es um die Rechtsfolgen. Auch hier gab uns das Handelsgericht Recht. Es urteilte, dass die Garantiezusage nicht durch Abzüge wie Abschlusskosten oder Verwaltungskosten geschmälert werden darf. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.

Viele Kunden betroffen

VKI-Juristin Dr. Barbara Bauer (Bild: VKI)

"Das Urteil freut uns sehr, denn von derselben oder einer vergleichbaren Kapitalgarantieklausel dürften sehr viele Versicherungsnehmer betroffen sein“, kommentiert Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI, das Urteil. "Intransparente Kosten bei Lebensversicherungen sind ein Dauerthema beim VKI. Dieses Urteil stellt sicher, dass Versicherer sich für die intransparente Ausgestaltung von Verträgen gegenüber ihren Kunden verantworten müssen.“

UNIQA hat sehr gut verdient

In einer Presseaussendung vom Oktober 2020 schrieb die UNIQA:

"Mit verrechneten Prämien von 4.091,2 Millionen Euro und einem Ergebnis vor Steuern von 213,8 Millionen Euro hat UNIQA nach dem ersten Halbjahr auch das dritte Quartal 2020 – mitten in der COVID-19-Krise – erfolgreich abgeschlossen. Allein in den drei Monaten von Juli bis September wurde ein EGT von 159 Millionen Euro erwirtschaftet, womit dieses Quartal eines der erfolgreichsten in der Unternehmensgeschichte ist.

Das versicherungstechnische Ergebnis verdoppelt sich: Es stieg in den ersten drei Quartalen um 99,0 Prozent auf 124,9 Millionen Euro.“ Ende des Zitats.

Quelle: APA-OTS, 27.10.2020

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