Zum Inhalt

Easy green energy: Geld zurück - Einigung um unzulässige Preiserhöhung

premium

Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatten den Energieanbieter easy green energy GmbH & Co KG geklagt. Grund war eine unzulässige Preisänderungsklausel. Wir konnten uns mit easy green energy auf folgende außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:

Geld zurück für Gas und Strom

Kunden erhalten über die VKI-Aktion einen Geldersatz für die Preiserhöhungen vom 1.1.2019 und 1.6.2019. Basis für die Auszahlung ist die individuelle Verbrauchsmenge für den Zeitraum der Preiserhöhung bis 30.05.2020. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch (Strom: 3.300 kWh - Gas: 13.000 kWh) ist mit einer Kompensation von rund EUR 93,00 bei Strom und rund EUR 105,00 bei Gas zu rechnen.

Anmeldung

Wenn Sie Kunde bei easy green energy sind: Machen Sie mit. Die Anmeldung läuft über den VKI. Details lesen Sie auf verbraucherrecht.at easy green energy: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Premium

Weiterlesen mit KONSUMENT-Abo:

  • 24-Stunden-Ticket
    oder
  • Online-Flatrate

Zugriff auf alle Artikel und Testergebnisse schon ab 4,00 Euro/Monat

Jetzt weiterlesen

Bereits registriert? Hier anmelden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Wann ist die E-Control für Sie da?

Wann ist die E-Control für Sie da?

Wussten Sie, dass Sie sich bei Problemen mit Ihrem Energieanbieter an die staatlich anerkannte Verbraucher:innen-Schlichtungsstelle der E-Control wenden können? Wir informieren Sie, in welchen Fällen das möglich ist.

Photovoltaikanlagen: Wie verändern Sie den Energiemarkt?

Photovoltaikanlagen: Wie verändern Sie den Energiemarkt?

In den letzten Jahren ist die Installation von privaten Photovoltaikanlagen in Österreich stark angestiegen. Gründe dafür sind Fördermaßnahmen, der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von Energiepreisen und geopolitischen Unsicherheiten sowie das Klimabewusstsein.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang