Konsumentinnen und Konsumenten beklagen, dass die Unternehmen bereits einige Monate nach Abschluss von Energielieferverträgen, trotz vereinbarter Preisgarantien, die Preise erhöhen wollen. Hintergrund für diese Maßnahmen sind offenbar stark gestiegene Großhandelspreise für Energie. Wir vom VKI halten eine derartige Vorgangsweise für unzulässig und prüfen rechtliche Schritte.
Vertragskündigungen
Manche Energieanbieter, wie die Enstroga GmbH, versuchen die zugesagten Preise mittels Änderungskündigung zu erhöhen und bieten dabei entsprechende neue und deutlich höhere Preise an.
Andere Energieanbieter, wie die Maxenergy Austria Handels GmbH, kündigen die Verträge nach Ablauf von 12 Monaten und vor Ende der Preisgarantie. Diese Anbieter wollen sich damit der für sie ungünstigen Verträge entledigen.
Bei uns häufen sich die Beschwerden zu derartigen Problemfällen. Wir haben folgende Empfehlungen veröffentlicht:
- ENSTROGA kündigt Verbraucher – VKI klagt
- MAXENERGY kündigt Verbraucher – VKI will gerichtliche Klärung
Gestiegene Großhandelspreise
Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind heuer in Europa stark gestiegen. Die österreichischen Energieanbieter haben zum Großteil bisher abgewartet und die Preise nicht angepasst. Nur wenige Anbieter erhöhten in den letzten Monaten die Preise.
Energiepreisänderungen nicht unvorhersehbar
Wir vom VKI halten die oben beschriebene Vorgangsweisen für unzulässig und fordern die Energieanbieter auf, ihren Standpunkt zu überdenken. Verträge, bei denen eine Preisgarantie besteht, sind unverändert fortzuführen, und zwar bis zum Ende einer vereinbarten Preisgarantie. Änderungen von Energiepreisen sind nicht unvorhersehbar und kommen immerwieder vor. Sie rechtfertigen daher die aktuelle Vorgehensweise, die aus unserer Sicht unzulässig ist, nicht.
„Es kann nicht sein, dass Energieanbieter zugesagte Preisgarantien nicht einhalten und die vereinbarten Preise vor Ablauf der Preisgarantie zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen möchten“, kritisiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Wir prüfen rechtliche Schritte und werden notfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführen.“