Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben diese Klagen im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) und der Bundesarbeitskammer (BAK) eingebracht. Die Finanzierung läuft über Omni Bridgeway. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Insgesamt vertreten wir rund 10.000 Geschädigte vor Gericht. Im konkreten Verfahren beim LG St. Pölten sind es 700 Betroffene. Für sie machen wir einen Schaden von rund 4 Millionen Euro geltend. Eingeklagt wurden wie in allen Sammelklagen des VKI 20 Prozent des bezahlten Kaufpreises.
VW haftet
Positiv: Das LG St. Pölten weist in seinem aktuellen Urteil alle Einwendungen von VW zur angeblich nicht bestehenden Haftung zurück. Das Gericht bestätigt, dass es sich bei der ursprünglichen „Umschaltlogik“ um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, ebenso beim Thermofenster. Der Schaden ist dem Gericht zufolge zum Ankaufszeitpunkt zu bestimmen und eine allfällige Vorteilsanrechnung findet nicht statt.
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