"Ich habe aus Versehen zwei Konzerttickets bestellt, weil ich voreilig auf den "Bestellen"-Button geklickt habe. Gibt es keine Möglichkeit, doch noch vom Kauf zurückzutreten?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.
DI Renate Wagner |
Zwar gibt es beim Onlineshopping prinzipiell ein Rücktrittsrecht. Davon sind aber manche Geschäfte ausgenommen, unter anderem Verträge über Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung.
Kein Rücktrittsrecht bei Hotels und Tickets!
Wer sich also bei Hotelbuchungen oder beim Kauf von Flug- und Bahntickets, Konzert- oder Theaterkarten irrt, hat kein Recht darauf, dass die Fehlbestellung storniert wird.
Daher: Mehrmals prüfen, ehe man die Bestellung endgültig abschickt! Kulanz ist nach unseren Erfahrungen hier eher selten.
Lesen Sie mehr über Ihre Rechte im Internet, Tipps zum Online-Shopping und beachten Sie auch die Neue Verbraucherrechte-Richtlinie.