"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Karina Meister.
Rücktritt vom Fernabsatzverrag
Nein. Wenn Sie online bestellt haben, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag – auch wenn Sie die Ware im Geschäft abgeholt haben. Innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware können Sie vom Fernabsatzvertrag zurücktreten. Der Unternehmer hat spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung die von Ihnen geleistete Zahlung zu erstatten. Einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren.