Zum Inhalt

Rückgabe bei Online-Geschäften - Nur Gutschein?

"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Karina Meister.

Mag. Karin Meister aus der VKI-Beratung Wien (Bild: Alice Thörisch/VKI)Rücktritt vom Fernabsatzverrag

Nein. Wenn Sie online bestellt haben, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag – auch wenn Sie die Ware im Geschäft abgeholt haben. Innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware können Sie vom Fernabsatzvertrag zurücktreten. Der Unternehmer hat spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung die von Ihnen geleistete Zahlung zu erstatten. Einen Gutschein müssen Sie nicht akzeptieren.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Haltbarkeitsdatum beim Online-Kauf?

Haltbarkeitsdatum beim Online-Kauf?

"Warum muss eigentlich bei Online-Käufen in Supermärkten kein Haltbarkeitsdatum der Ware, die man bestellen möchte, angegeben sein?"

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

"Ich habe online etwas bestellt, möchte aber vom Kauf zurücktreten. Der Händler meint, dass ich den Widerruf nicht abschicken muss, solange nichts überwiesen und keine Ware geliefert wurde. Stimmt das?" - Unsere Experten geben Antwort.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang