Zum Inhalt
Reiterfigur auf dem Dach der Wiener Staatsoper
Bild: U__Photo/Shutterstock

Staatsoper: Gutschein gekauft - Rücktritt verweigert

In Litauen leben und Karten für die Wiener Staatsoper kaufen - Parsifal, Kameliendame, Ruzalka oder doch den Rosenkavalier? 

Frau Kazlauskas kauft im Onlineshop der Staatsoper versehentlich Gutscheine statt Eintrittskarten. E-Mails gehen hin, E-Mails gehen her. Ein Rücktritt (also Geld zurück), so erfährt sie von der Staatsoper, sei nicht möglich.

14 Tage Rücktrittsrecht

Normalerweise kann ein Verbraucher innerhalb von 14 Tagen von einem Kauf in einem Onlineshop zurücktreten. Dieser Rücktritt (Widerruf) ist in § 11 des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) festgelegt. 

Nicht für Kino-, Theater und Opernkarten

Das Rücktrittsrecht gilt aber u.a. nicht für Kino-, Theater und Opernkarten, für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist. Bei Gutscheinen aber gilt sehr wohl ein Rücktrittsrecht, weil sie an keinen bestimmten Zeitpunkt (Zeitraum) gekoppelt sind. Insofern hat die Staatsoper unrecht.

400 Euro sind viel Geld

In ihrem Frust wendet sich Frau Kazlauskas an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Litauen und die kontaktieren uns. Dr. Jakob Zarari, Jurist in unserem EVZ, sieht, dass der Webshop der Staatsoper einen Fehler aufweist. Ein Unternehmer muss laut Gesetz vor Vertragsabschluss über das gesetzliche Rücktrittsrecht informieren und darüber, wie man es geltend macht. 

Ein Link reicht nicht

Genau das ist hier nicht korrekt passiert: Denn beim Bestellen im Webshop findet Frau Kazlauskas nur einen Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber keinen eigenen Hinweis, dass beim Gutscheinkauf ein Rücktrittsrecht besteht. Ein Link reicht aber nicht; das hat der Oberste Gerichtshofs im Urteil 4 Ob 18/08p bestimmt. 

Oper zahlt 400 Euro zurück

Wir informieren die Staatsoper über die Lücke. Daraufhin refundiert das Unternehmen die 400 Euro und passt ihren Shop den gesetzlichen Vorgaben an. „Jetzt sehen“, so könnte man die Marschalin aus dem Rosenkavalier zitieren, „Euer Liebden vortrefflich aus.“

Betreut hat den Fall ...

Jakob Zarari - Jurist: grenzüberschreitende Agenden
Dr. Jakob Zarari - Jurist: grenzüberschreitende Agenden Bild: VKI

... Dr. Jakob Zarari, Jurist in unserer Beratung.

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

EU Flagge, darunter steht "Mitfinanziert durch die Europäische Union"
Bild: ECC-net

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Klarna-Probleme: Mahnung trotz Zahlung

Wir haben sehr viele Beschwerden zu Klarna. Die Arbeiterkammer hat den Zahlungsdienstleister erfolgreich geklagt. Enttäuschte Kund:innen schäumen in Onlinekommentaren.

Rückgabe bei Online-Geschäften - Nur Gutschein?

"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?"

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang