Frage
Aufgrund unglücklicher Umstände mit dem griechischen WLAN konnte ich keine Karten für das Coldplay-Konzert ergattern. Jetzt werden die Tickets völlig überteuert auf Willhaben angeboten. Dürfen die Tickets über dem Normalpreis verkauft werden?
Antwort
Grundsätzlich ist der Verkauf von Tickets von privat zu privat erlaubt. Der Veranstalter darf diese Art des Verkaufs nicht verbieten, da es durchaus sein kann, dass man am Veranstaltungstag beruflich oder privat verhindert ist oder krank wird. Anders ist das bei gewerblichen Verkäufern. So oder so sollten Konzerttickets zum Originalticketpreis verkauft werden.
Beispielsweise hat die CTS Eventim Austria GmbH (Ö-Ticket) die Plattform Fansale eingerichtet, bei der zum einen die Tickets auf Echtheit geprüft werden, zum anderen ein Fair-Deal-Preis festgesetzt ist (Originalticketpreis oder darunter). Wovon wir abraten, sind Drittplattformen wie Viagogo. Käufer:innen wissen oft nicht, dass es nur eine Vermittlungsplattform ist – es besteht auch die Gefahr, dass nicht existente oder gefälschte Tickets verkauft werden.
Leider kommt es vor allem bei Großveranstaltungen wie bei Coldplay, Taylor Swift oder The Rolling Stones zu Geschäftemacherei: Personen kaufen Tickets und stellen diese mit einem sehr hohen Aufschlag auf virtuelle Marktplätze. Bei dieser Vorgehensweise gibt es zum einen Schranken nach dem Zivilrecht (Wucher, Verkürzung über die Hälfte) sowie dem Strafrecht (Sachwucher § 155 StGB).
Eine Verkürzung über die Hälfte liegt etwa dann vor, wenn man mehr als doppelt so viel für ein Ticket zahlen soll, als es eigentlich wert ist. In diesem Fall kann man wegen „Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes“ die Vertragsauflösung verlangen. Unser Tipp: Kaufen Sie Konzertkarten immer beim Veranstalter bzw. von offiziellen Vertriebsstellen – wenn keine Tickets mehr verfügbar sind, können Sie es über Fansale bei Ö-Ticket versuchen.
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