Zum Inhalt
Crowd bei einem Konzert
Bild: Shutterstock/supergenijalac

Überteuerte Konzerttickets

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Reinhold Schranz, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich.

Frage

Aufgrund unglücklicher Umstände mit dem griechischen WLAN konnte ich keine Karten für das Coldplay-Konzert ergattern. Jetzt werden die Tickets völlig überteuert auf Willhaben angeboten. Dürfen die Tickets über dem Normalpreis verkauft werden?

Antwort

Grundsätzlich ist der Verkauf von Tickets von privat zu privat erlaubt. Der Veranstalter darf diese Art des Verkaufs nicht verbieten, da es durchaus sein kann, dass man am Veranstaltungstag beruflich oder privat verhindert ist oder krank wird. Anders ist das bei gewerblichen Verkäufern. So oder so sollten Konzerttickets zum Originalticketpreis verkauft werden. 

Beispielsweise hat die CTS Eventim Austria GmbH (Ö-Ticket) die Plattform Fansale eingerichtet, bei der zum einen die Tickets auf Echtheit geprüft werden, zum anderen ein Fair-Deal-Preis festgesetzt ist (Originalticketpreis oder darunter). Wovon wir abraten, sind Drittplattformen wie Viagogo. Käufer:innen wissen oft nicht, dass es nur eine Vermittlungsplattform ist – es besteht auch die Gefahr, dass nicht existente oder gefälschte Tickets verkauft werden. 

Leider kommt es vor allem bei Großveranstaltungen wie bei Coldplay, Taylor Swift oder The Rolling Stones zu Geschäftemacherei: Personen kaufen Tickets und stellen diese mit einem sehr hohen Aufschlag auf virtuelle Marktplätze. Bei dieser Vorgehensweise gibt es zum einen Schranken nach dem Zivilrecht (Wucher, Verkürzung über die Hälfte) sowie dem Strafrecht (Sachwucher § 155 StGB). 

Reinhold Schranz - Leiter Europäisches Verbraucherzentrum
Mag. Reinhold Schranz - Leiter Europäisches Verbraucherzentrum Bild: VKI

Eine Verkürzung über die Hälfte liegt etwa dann vor, wenn man mehr als doppelt so viel für ein Ticket zahlen soll, als es eigentlich wert ist. In diesem Fall kann man wegen „Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes“ die Vertragsauflösung verlangen. Unser Tipp: Kaufen Sie Konzertkarten immer beim Veranstalter bzw. von offiziellen Vertriebsstellen – wenn keine Tickets mehr verfügbar sind, können Sie es über Fansale bei Ö-Ticket versuchen.

EU-Logo mit Schrift finanziell unterstützt durch die Europäische Union
Bild: ECC-net

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Fehlendes Retourgeld

Fehlendes Retourgeld

Welche Möglichkeiten haben Konsument:innen, wenn an der Kassa nicht das passende Retourgeld verfügbar ist?

Handwerker: Detaillierte Rechnung - Kein generelles Recht

Handwerker: Detaillierte Rechnung - Kein generelles Recht

"Nach dem Tausch sämtlicher Fensterdichtungen haben wir von der durchführenden Firma lediglich eine Pauschalrechung erhalten, das heißt, es waren weder Material noch Arbeitszeit angeführt. Wir möchten aber gerne den Handwerkerbonus beantragen. Können wir von der Firma eine nach unseren Wünschen ausgestellte Rechnung einfordern?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Manuela Robinson.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang