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Centmünzen liegen am Tisch verteilt
Bild: Christian Horz/Shutterstock

Fehlendes Retourgeld

Welche Möglichkeiten haben Konsument:innen, wenn an der Kassa nicht das passende Retourgeld verfügbar ist? Darüber informiert Manuela Robinson, Leiterin des Bereichs Beratung im Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Frage

In einem Shoppingcenter bekam ich letztens weniger Retourgeld, da die Kassiererin keine 1-Cent-Münzen mehr vorrätig hatte. Kann ich darauf bestehen?

Antwort

Eine konkrete Verpflichtung, Wechselgeld zur Verfügung zu haben, besteht nur in seltenen Einzelfällen. So findet sich etwa in manchen Taxiordnungen die Vorgabe, dass Taxilenker:innen auf einen 50-Euro-Schein herausgeben können müssen. Darüber hinaus kann man die Pflicht, Wechselgeld zur Verfügung zu haben, nur aus der allgemeinen Verpflichtung zur Annahme von auf Euro lautenden Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel ableiten.

Manuela Robinson - Juristin: allgemeines Konsumenten-, Banken- u. Versicherungsrecht
Mag.ª Manuela Robinson - Juristin: allgemeines Konsumenten-, Banken- u. Versicherungsrecht Bild: VKI

Daraus ergibt sich aber keine generelle Verpflichtung für Unternehmen, immer das passende Wechselgeld parat zu haben. Natürlich müssen Konsument:innen nicht auf das ihnen zustehende Wechselgeld verzichten. Haben sie aber den Kaufpreis nicht genau zur Hand und fehlt dem Unternehmen das passende Wechselgeld, kann in einem solchen Fall der Kauf praktisch nicht abgewickelt werden. Es wäre auch möglich, dass die Unternehmen freiwillig mehr Wechselgeld zurückgeben.

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