"Meinem Kind ist in einem Geschäft eine Ware hinuntergefallen. Diese wurde dadurch kaputt. Nun soll ich für den Schaden aufkommen. Haben die Geschäfte nicht eine Versicherung für solche Fälle?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.
Rechtliche Aspekte
Dem Unternehmer steht Schadenersatz zu, wenn ein Kunde – auch durch Unachtsamkeit – Ware beschädigt oder gar zerstört. Ersetzt werden muss der Wert der Sache, dieser entspricht nicht unbedingt dem Verkaufspreis. Eine Versicherung, die solche Schäden deckt, muss der Unternehmer nicht haben. Diese würde wohl auch wieder auf den Schädiger rückgreifen.
Aber wahrscheinlich sind Sie für solch einen Fall versichert. Denn im Rahmen der Haftpflichtversicherung, die meist Teil einer Haushaltsversicherung ist, sind solche Schäden grundsätzlich gedeckt. Wir empfehlen, darauf zu achten, dass auch Kinder von der Haftpflichtversicherung umfasst sind.