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Typisches Werkzeug eines Installateurs liegt nebeneinander aufgegliedert vor weißem Hintergrund
Bild: Shutterstock/Emanuele Ravecca

Reparatur fehlgeschlagen – trotzdem bezahlen?

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Jurist Lukas Hofmann.

Frage

Ich habe vor Kurzem über den Kundendienst des Herstellers eine Reparatur meines Badewannenthermostates beauftragt. Laut Kostenvoranschlag werden auch im Fall einer erfolglosen Instandsetzung Kosten berechnet. Darf das in einem Kostenvoranschlag enthalten sein?

Antwort

Dieser Satz widerspricht dem Prinzip, dass bei einem Werkvertrag – in Ihrem Fall die Reparatur des Thermostats – ein Erfolg und nicht bloß ein sorgfältiges Bemühen geschuldet wird. Ein Bemühen reicht nicht aus, um den Vertrag zu erfüllen. Das Risiko, dass das Bemühen nicht zu einem Erfolg führt, trägt der Unternehmer. 

Lukas Hofmann - Jurist: Beratung national
Lukas Hofmann, LLM - Jurist: allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungs- sowie Reiserecht Bild: VKI

Ist das Werk mangelhaft, können Sie als Werkbesteller den Werklohn zurückbehalten. Der Werklohn an den Kundendienst ist daher erst dann fällig, wenn Sie wieder ein funktionierendes Badewannenthermostat haben.

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