Reparatur fehlgeschlagen – trotzdem bezahlen?
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Frage
Ich habe vor Kurzem über den Kundendienst des Herstellers eine Reparatur meines Badewannenthermostates beauftragt. Laut Kostenvoranschlag werden auch im Fall einer erfolglosen Instandsetzung Kosten berechnet. Darf das in einem Kostenvoranschlag enthalten sein?
Antwort
Dieser Satz widerspricht dem Prinzip, dass bei einem Werkvertrag – in Ihrem Fall die Reparatur des Thermostats – ein Erfolg und nicht bloß ein sorgfältiges Bemühen geschuldet wird. Ein Bemühen reicht nicht aus, um den Vertrag zu erfüllen. Das Risiko, dass das Bemühen nicht zu einem Erfolg führt, trägt der Unternehmer.
Ist das Werk mangelhaft, können Sie als Werkbesteller den Werklohn zurückbehalten. Der Werklohn an den Kundendienst ist daher erst dann fällig, wenn Sie wieder ein funktionierendes Badewannenthermostat haben.
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