Reparaturdienst - Kein Erfolg, trotzdem Kosten?
Sie fragen - wir antworten: unsere Expertinnen und Experten beantworten Leserfragen - hier Mag. Manuela Robinson.
Frage
"Unsere vier Jahre alte Waschmaschine wurde defekt. Der gerufene Reparaturdienst arbeitete eineinhalb Stunden, brachte die Maschine aber nicht zum Laufen. Ein paar Tage später kam trotzdem eine saftige Rechnung. Muss ich diese bezahlen?"
Antwort
Bei diesem Reparaturauftrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Im Rahmen des Werkvertrages wird ein bestimmter Erfolg geschuldet. Der Erfolg könnte auch nur im Feststellen eines Fehlers liegen.
Hier hatte die Arbeit aber keinerlei Nutzen für den Konsumenten. Wenn dieser nicht eintritt, besteht auch keine Pflicht zur Zahlung des Werklohnes. Dann dürfen grundsätzlich keine Kosten, auch keine Fahrtspesen, verrechnet werden.
Daher können Sie die Rechnung beeinspruchen. Lenkt der Auftragnehmer nicht ein, kann eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung versucht werden.