"Die AGB von Apple bestimmen, dass ein Kunde, der ein neues iPhone zur Reparatur einsendet, nicht sein Gerät retourniert bekommen muss. Er kann auch ein generalüberholtes, also gebrauchtes iPhone erhalten. Ist das zulässig?" - hier Dr. Peter Kolba.
Dr. Peter Kolba |
Ja. Allerdings regeln diese Geschäftsbedingungen nicht die gesetzliche Gewährleistung, sondern die vertragliche Garantie. Eine Garantie kann der Unternehmer durchaus einschränken, die Gewährleistung dagegen nicht.
Bei Gewährleistungsfall unzulässig
Verlangt man Gewährleistung, wäre es unzulässig, wenn der Unternehmer die Verbesserung nicht am Kaufgegenstand ausführt, sondern diesen gegen ein Gebrauchtgerät austauscht. Daher raten wir: Wenn ein iPhone einen Mangel hat, sollte man beim Händler, wo man das Gerät gekauft hat, Austausch (gegen ein Neugerät) oder Verbesserung (am eigenen Gerät) verlangen und sich nicht auf die (eingeschränkte) Garantie stützen.