"Wir haben in einem Möbelgeschäft ein Sofa gesehen, ein Ausstellungsstück. Der Verkäufer sagte, dass weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Stimmt das?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Alexander Wurditsch.
Was die Gewährleistung betrifft, stimmt das nicht! Die Gewährleistung kann Verbrauchern gegenüber weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Die Gewährleistungsfrist kann bei gebrauchten beweglichen Sachen von zwei Jahren auf eines verkürzt werden, wenn dies gesondert ausgehandelt wird. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen allein reicht nicht aus.
Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung
Für Ihren Fall ist aber entscheidend, dass nach österreichischer Rechtsprechung Ausstellungs- und Vorführstücke nicht als Gebrauchtwaren gelten! Daher haben Sie sehr wohl Anspruch auf die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Eine Garantie ist nicht immer gegeben; sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, manchmal auch eines Verkäufers. Das Möbelhaus muss also keine Garantie auf das Sofa geben.
Herstellergarantie
Möglich ist, dass der Hersteller der Couch eine Garantie auf das Produkt gewährt. Es ist daher immer ratsam, nachzufragen, ob es eine Herstellergarantie gibt. Falls ja, verlangen Sie die Garantiebestimmungen bzw. die Garantiekarte. Bei alten Produkten besteht die Gefahr, dass die Garantiefrist kurz vor dem Ablauf ist bzw. schon verstrichen ist.