"Ich habe eine Waschmaschine gekauft, die von Beginn an nicht funktioniert hat. Ich wollte sie gegen eine neue funktionierende eintauschen. Der Händler jedoch bestand auf Reparatur – und argumentierte mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ich hätte aber bei Kauf einer neuen Waschmaschine gerne ein neues Gerät gehabt, kein repariertes. War das Vorgehen des Verkäufers in Ordnung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Manfred Aumann.
Dr. Manfred Aumann |
Grundsätzlich haben Sie aus der Gewährleistung ein Wahlrecht – entweder Austausch oder Reparatur. Der Unternehmer hat aber ein Gegenwahlrecht und kann auf der jeweils anderen Möglichkeit bestehen, wenn die vom Konsumenten gewählte mit einem unverhältnismäßig höheren Aufwand verbunden wäre. Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind kein Grund, den Austausch abzulehnen. Wäre es so, gäbe es überhaupt kein Wahlrecht mehr. Wenn der Unternehmer auf der Reparatur besteht, dann muss diese wirtschaftlich gesehen deutlich günstiger sein.
Bei Mangel Übernahme verweigern
Die Gewährleistung gilt übrigens ab Übergabe der Ware. Wird die Waschmaschine aufgestellt und man möchte im Beisein des Händlers überprüfen, ob sie auch funktioniert, gilt das Gerät als noch nicht übernommen! Das heißt, es gelten noch nicht die Gewährleistungsregeln, sondern die Verzugsregeln, und Sie können bei einem Mangel die Übernahme verweigern. Der Händler muss die Waschmaschine dann auf jeden Fall wieder mitnehmen und eine neue liefern.