Meine neu gekaufte Spielkonsole funktionierte nicht. Der Händler erklärte mir, dass er das Gerät einschicken müsse. Ein Austausch sei nicht möglich, weil die Lieferfirma in Deutschland dies so vorschreibe. Geld zurück gibt es nur in Form einer Gutschrift. Ist diese Vorgangweise rechtlich korrekt?
Nein. Als Käufer können Sie wählen, ob Sie das Gerät reparieren lassen oder ein neues wollen. Dass der Lieferant das Einschicken vorschreibt, ist jedenfalls keine Begründung, warum nur eine Reparatur zulässig sein sollte. Sie können nun den Händler schriftlich unter Hinweis auf die Gesetzeslage zum Austausch auffordern. Wenn das nichts nützt, müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Dies kann aber im Hinblick auf das immer bestehende Prozesskostenrisiko bei einem derartig niedrigen Streitwert nicht empfohlen werden. In der Praxis ist daher abzuwägen, ob es sich dafürsteht, wenn man freiwillig eine Gutschrift bekommt. Denn mit der Gutschrift kann man ja eine andere Konsole kaufen, das läuft dann vom Ergebnis her auf einen Austausch hinaus.