"Muss nicht der Vermieter für die Instandhaltung der Therme aufkommen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Irene Randa.
Mag. Irene Randa |
"In meinem Mietvertrag steht, dass die übernommenen Geräte zum Wohnungsbestand gehören, ihre Instandhaltung und Erneuerung nach Unbrauchbarkeit aber dem Wohnungsmieter obliegt. Das erscheint mir besonders hinsichtlich der Therme merkwürdig. Muss hier nicht der Vermieter für die Instandhaltung aufkommen?"
Leider lässt sich Ihre Frage nicht eindeutig beantworten, weil es hier keine Rechtssicherheit gibt. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes, das wir erreicht haben, besagt zwar, dass Klauseln in Mietverträgen, die dem Mieter alle Erhaltungs- und Erneuerungsarbeiten vorschreiben, gröblich benachteiligend sind. Leider gibt es jedoch auch andere höchstgerichtliche Urteile, die besagen, dass die Reparatur der Heiztherme nicht dem Vermieter obliegt. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Diese Rechtsunsicherheit kann wohl nur durch eine Änderung im Mietrecht beseitigt werden. Wenn sich für einen Mieter die Frage der Thermenreparatur stellt, kann er in unserer Beratung oder bei einer Mieterorganisation anhand des Mietvertrages klären lassen, wer für die Kosten aufkommen muss.
Dieser Text bezog sich auf die alte Rechtslage; hier lesen Sie die neue: Mietrecht: Wer ist für die Therme zuständig? - Erhaltungspflichten des Vermieters