Bei missglückter Operation zahlen?
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Mag.a Elisabeth Barth, Juristin in der VKI-Beratung.
Frage
In der KONSUMENT-Februarausgabe habe ich gelesen, dass ich bei einem Werkvertrag mit einem Installateur nur zahlen muss, wenn die Reparatur des Thermostates zum Erfolg geführt hat. Wie sieht das bei einer Operation bei einem Hund aus, die nicht von Erfolg gekrönt ist?
Antwort
Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer, ein bestimmtes Werk zu vollbringen. Das Werk kann die Errichtung eines Gebäudes sein, aber auch das Ausmalen eines Zimmers oder die Anfertigung eines maßgeschneiderten Kleidungsstücks etc. Handwerkerverträge sind typischerweise Werkverträge. Doch Achtung: Wenn speziell eine Überprüfung vereinbart wurde und nicht die Reparatur, dann liegt der Erfolg schon in einer ordnungsgemäßen Prüfung.
Wir raten, immer genau auf den Wortlaut zu achten. Eine Operation ist ein Behandlungsvertrag. Behandlungsverträge sind im Gegensatz zu Werkverträgen in der Regel gemischte Verträge mit Elementen eines Werk- und Dienstvertrages.
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