Zum Inhalt
Hund liegt nach Operation auf Tisch und ist zugedeckt
Bild: Shutterstock/Aleksandr Finch

Bei missglückter Operation zahlen?

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Mag.a Elisabeth Barth, Juristin in der VKI-Beratung.

Frage

In der KONSUMENT-Februarausgabe habe ich gelesen, dass ich bei einem Werkvertrag mit ­einem Installateur nur zahlen muss, wenn die Reparatur des Thermostates zum Erfolg geführt hat. Wie sieht das bei einer Operation bei einem Hund aus, die nicht von Erfolg gekrönt ist?

Antwort

Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer, ein bestimmtes Werk zu vollbringen. Das Werk kann die Errichtung eines Gebäudes sein, aber auch das Ausmalen ­eines Zimmers oder die Anfertigung eines maßgeschneiderten Kleidungsstücks etc. Handwerkerverträge sind typischerweise Werkverträge. Doch Achtung: Wenn speziell eine Überprüfung vereinbart wurde und nicht die Reparatur, dann liegt der Erfolg schon in einer ordnungsgemäßen Prüfung. 

Elisabeth Barth - Expertin für allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht
Mag.ª Elisabeth Barth - Juristin: grenzüberschreitende Agenden Bild: VKI

Wir raten, immer ­genau auf den Wortlaut zu achten. Eine Operation ist ein Behandlungsvertrag. Behandlungsverträge sind im Gegensatz zu Werkverträgen in der Regel gemischte Verträge mit Elementen eines Werk- und Dienstvertrages.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Fehlendes Retourgeld

Fehlendes Retourgeld

Welche Möglichkeiten haben Konsument:innen, wenn an der Kassa nicht das passende Retourgeld verfügbar ist?

Handwerker: Detaillierte Rechnung - Kein generelles Recht

Handwerker: Detaillierte Rechnung - Kein generelles Recht

"Nach dem Tausch sämtlicher Fensterdichtungen haben wir von der durchführenden Firma lediglich eine Pauschalrechung erhalten, das heißt, es waren weder Material noch Arbeitszeit angeführt. Wir möchten aber gerne den Handwerkerbonus beantragen. Können wir von der Firma eine nach unseren Wünschen ausgestellte Rechnung einfordern?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Manuela Robinson.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang