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Handwerker: Detaillierte Rechnung - Kein generelles Recht

"Nach dem Tausch sämtlicher Fensterdichtungen haben wir von der durchführenden Firma lediglich eine Pauschalrechung erhalten, das heißt, es waren weder Material noch Arbeitszeit angeführt. Wir möchten aber gerne den Handwerkerbonus beantragen. Können wir von der Firma eine nach unseren Wünschen ausgestellte Rechnung einfordern?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Manuela Robinson.

Manuela Robinson (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Manuela
Robinson

Ein generelles Recht auf eine detaillierte Rechnung besteht nicht. War etwa ein Pauschalpreis vereinbart, kann der Konsument nicht verlangen, dass die einzelnen Positionen der Leistung aufgegliedert werden. Anders, wenn im Vorhinein kein bestimmtes Entgelt vereinbart worden ist. In diesem Fall ist die Rechnung so aufzuschlüsseln, dass eine Überprüfung der Angemessenheit des Rechnungsbetrages möglich ist.

Gleich bei Vertragsabschluss klarstellen

Zur Erstellung einer detaillierten Rechnung ist der Unternehmer auch verpflichtet, wenn er weiß, dass diese für den Konsumenten erforderlich ist, um sie zum Beispiel bei einer Förderstelle einreichen zu können. Wir empfehlen grundsätzlich, gleich bei Vertragsabschluss klarzustellen, dass eine detaillierte Rechnungslegung erforderlich ist, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.


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