"Darf mein Versicherungsunternehmen von sich aus die Zusendung von Rechnungen oder Dokumenten von der Postzusendung auf E-Mails umstellen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Manuela Robinson.
Mag. Manuela Robinson |
Versicherungsnehmer müssen ausdrücklich zustimmen
Nein. In § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sind die Voraussetzungen, unter denen elektronische Kommunikation zulässig ist, genau geregelt. Als Versicherungsnehmer müssen Sie der elektronischen Kommunikation mit dem Versicherer auf jeden Fall ausdrücklich zustimmen.
Widerruf jederzeit möglich
Auch ein Widerruf der Vereinbarung ist jederzeit möglich. Alles, was Sie elektronisch erhalten, können Sie auch auf Papier anfordern. Eine einfache Kopie ist kostenlos.
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