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Versicherungsunterlagen in Papierform - Versicherungsvertragsgesetz

"Darf mein Versicherungsunternehmen von sich aus die Zusendung von Rechnungen oder Dokumenten von der Postzusendung auf E-Mails umstellen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Manuela Robinson.

Manuela Robinson (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Manuela
Robinson

Versicherungsnehmer müssen ausdrücklich zustimmen

Nein. In § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sind die Voraussetzungen, unter denen elektronische Kommunikation zulässig ist, genau geregelt. Als Versicherungsnehmer müssen Sie der elektronischen Kommunikation mit dem Versicherer auf jeden Fall ausdrücklich zustimmen.

Widerruf jederzeit möglich

Auch ein Widerruf der Vereinbarung ist jederzeit möglich. Alles, was Sie elektronisch erhalten, können Sie auch auf Papier anfordern. Eine einfache Kopie ist kostenlos.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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