Rücktritt von einer Lebensversicherung: Bekommt man nur den Rückkaufswert oder alle eingezahlten Prämien plus Zinsen? In einigen Fällen letzteres, sagt das Handelsgericht Wien.
ACHTUNG: DIE SAMMELAKTION IST ABGELAUFEN!
Versicherungsunternehmen haben bei Lebensversicherungen in der Vergangenheit oft gar nicht oder fehlerhaft über das gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrecht informiert. In diesem Fall besteht auch viele Jahre nach Abschluss der Lebensversicherung noch eine Rücktrittsmöglichkeit, weil die Rücktrittsfrist nie zu laufen begann. Es steht solchen Kunden somit ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Nach unserer Ansicht müssen Konsumenten bei einem Rücktritt alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerhalten. Abzuziehen wäre lediglich eine Risikoprämie (Ablebensschutz, allfälliger Berufsunfähigkeitsschutz).
Herbe Verluste für den Kunden
Die Versicherungen stellten sich auf den Standpunkt, dass lediglich der Rückkaufswert (wie bei einer normalen Kündigung) zurückzuzahlen sei. Wir vom VKI haben die Uniqua und die Ergo-Versicherung geklagt. Nun liegen zwei wesentliche Entscheidungen des Handelsgerichtes Wien vor, die für den Kunden erfreulich sind. Das Handelsgericht Wien hat klargestellt, dass – wenn es keine oder fehlerhafte Aufklärung über das Rücktrittsrecht gab - die Versicherung den Auszahlungsbetrag nicht auf den Rückkaufswert beschränken darf. So eine Klausel in den Versicherungsbedingungen ist gesetzwidrig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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