Internet, TV und Telefon - alles neu, alles von einem Anbieter. Dann erwies sich der Fernseher als ungeeignet. Kabelplus wollte den Rücktritt vom Vertrag nicht akzeptieren. Mit unserer Hilfe schaffte es die Kundin dann doch. - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
In Frau Ulms Postkasten war ein verlockendes Angebot des Telekommunikationsunternehmens Kabelplus gelandet: Internet, TV und Telefon zu günstigen Konditionen. Frau Ulm kontaktierte Kabelplus über die im Angebot genannte Adresse. Ein Mitarbeiter suchte sie gleich am nächsten Tag zu Hause auf und Frau Ulm schloss einen Vertrag über ein Paket complete light ab. Vier Wochen später wurde das Modem installiert.
Nicht alle Sender empfangen
Bei dieser Gelegenheit machte der Techniker Frau Ulm darauf aufmerksam, dass sie mit ihrem Fernsehgerät nicht alle 130 im Paket inkludierten Sender empfangen könne. Um das Angebot in vollem Umfang zu nutzen, bräuchte sie einen neuen Fernseher oder einen Receiver. Hätte Frau Ulm das gewusst, so hätte sie den Vertrag gar nicht erst abgeschlossen. Ein neues Gerät wollte sie nicht kaufen.
Vom Vertrag zurücktreten
Sie teilte dem Techniker mit, dass sie vom Vertrag zurücktreten werde und er das Modem gleich wieder mitnehmen könne. Als sie Kabelplus ihren Vertragsrücktritt ankündigte, wollte das Unternehmen nichts davon wissen: Die Stornofrist betrage ab Anmeldung 14 Tage und diese Frist sei schon abgelaufen. Der Anschluss sei aktiviert worden, die Mindestvertragsdauer betrage 12 Monate. Basta. Das wiederum wollte Frau Ulm so nicht akzeptieren und erklärte schriftlich ihren Vertragsrücktritt.
In der Kündigungsbestätigung sagte Kabelplus Frau Ulm zu, in Kulanz auf die Einhaltung von Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist zu verzichten. Die Gebühren für die Aktivierung und Deaktivierung (insgesamt 109,90 €) würden Frau Ulm allerdings verrechnet. Frau Ulms weitere schriftliche Einwendungen blieben unbeantwortet.
Gebühr, Mahnung, Spesen
Als sie von Kabelplus eine Mahnung über 109,90 € zuzüglich Spesen erhielt, wandte sie sich an uns. In unserem Interventionsschreiben hielten wir fest, dass Konsumenten bei Vertragsabschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen (sogenannten Auswärtsgeschäften) innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit haben, vom Vertrag zurückzutreten. Wurden sie vom Unternehmen über ihr Widerrufsrecht nicht informiert, verlängert sich die Frist.
In der Frist vom Vertrag zurückgetreten
Bei sogenannten gemischten Verträgen beginnt die Rücktrittsfrist mit Übergabe der Ware, im Fall von Frau Ulm also mit Übergabe des Modems. Frau Ulm war zwei Tage danach und somit innerhalb offener Frist vom Vertrag zurückgetreten. Die Forderung von mittlerweile 112,40 € war daher gegenstandslos und umgehend auszubuchen. Unser Einschreiten war erfolgreich. Kabelplus lenkte ein und stornierte die Rechnung.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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