Canyon – die Fahrradmarke („viele Grüße aus Koblenz“) ist modern, duzt ihre Kunden, ist sichtbar auf Straßen, in den Bergen, auf Siegerpodesten und in der Fachpresse. Herr Reiter kauft online in Deutschland ein Canyon E-Mountainbike. Es ist ein Vorführfahrrad, das erst wenige 100 km in den Speichen hat. Es kostet 4.480 Euro.

Canyon E-Mountainbike - Defekten Akku eingebaut
Ein neu gekauftes E-Bike um über 4000 Euro sollte funktionieren. Leider hat der Hersteller einen defekten Akku eingebaut.
Die Freude währt kurz
Während der Fahrt, so berichtet uns Herr Reiter, fällt der Antrieb aus. „Der Akku zeigte jedes Mal einen Ladezustand von 0 Prozent, obwohl er jeweils mit etwa 70 Prozent geladen war.“ Der Elektromotor streikt, bis er den Akku ans Ladegerät anschließt.
In mehreren Fachwerkstätten
Das Rad kommt in Fachwerkstätten, um den Defekt zu beheben. Zuerst zu einem Canyon-Servicepartner (Diagnose: Kontaktfehler). Dann am 2. Tag des Sommerurlaubs im Lungau zu einer Radwerkstatt (Diagnose: Fehler unklar). Canyon bezahlt die Reparaturen. Am 3. Tag wieder der Defekt, diesmal unlösbar. Auch das mitgeführte Ladegerät kann nichts mehr retten. Herr Reiter unterbricht den für sechs Wochen geplanten Urlaub.
Risse: "Akku entsorgen"
Telefonate mit Canyon, E-Mails, endlich der Abholauftrag. Das Unternehmen tauscht in Koblenz den defekten Akku. Dann die Wende.
Canyon weist alle Eigentümer:innen an, den bei diesem Mountainbike verbauten Akku zu prüfen. Sollten sich am Akku Risse zeigen, so wäre er zu entsorgen. Das Rad könnte in Brand geraten. Sollten keine Risse zu sehen sein, soll der Akku im Rad bleiben und das Rad bis auf weiteres keinesfalls benutzt werden. Canyon tauscht den defekten Akku durch einen defekten Akku.
Ware zurück, Geld zurück
Herr Reiter hat die Nase voll und will sein Geld zurück, inklusive Nebenspesen sind das 4740 Euro. Der juristische Begriff lautet „Vertragsauflösung“ – Ware zurück, Geld zurück. Canyon lehnt ab und wählt eine irreführende und rechtlich falsche Formulierung: „Vielen Dank für das nette Telefonat von heute. Einen Rückkauf können wir dir derzeit nicht bestätigen.“ Wir sagen: Es geht nicht um „Rückkauf“, Canyon muss die gesetzliche Gewährleistung erfüllen.
Rechtswidrig: Canyon behält sich über 600 Euro
Wir informieren die Kolleg:innen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Die erreichen, dass Canyon 4100 Euro an Herrn Reiter zurückzahlt. Allerdings behält sich das Unternehmen über 600 Euro und nennt das „Nutzungsentschädigung“.
Unserer Meinung nach ist der Abzug rechtswidrig.
LINKS
Canyon: Sicherheitshinweis und Austausch des Akkus
https://www.canyon.com/de-de/kundenservice/reparatur-ersatzteile-garantie/spectral-on-and-torque-on.html
c't-Brandtest: Vorsicht vor billigen Ladetaschen für E-Bike-Akkus
https://www.heise.de/news/c-t-Brandtest-Vorsicht-vor-billigen-Ladetaschen-fuer-E-Bike-Akkus-9828086.html
Spiegel: Cowboy - Gebrochene Rahmen, unzufriedene Kunden, hohe Verluste (kostenpflichtig)
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/cowboy-e-bike-start-up-kaempft-mit-gefaehrlichen-rahmen-lieferproblemen-u…
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