Geschenkumtausch - VKI-Tipps
Nicht alles, was am Weihnachtsabend auf dem Gabentisch liegt, erfreut die Beschenkten. Was tun, wenn das Geschenk nicht passt, nicht gefällt oder nicht funktioniert?
Nicht alles, was am Weihnachtsabend auf dem Gabentisch liegt, erfreut die Beschenkten. Was tun, wenn das Geschenk nicht passt, nicht gefällt oder nicht funktioniert?
Der neue LTE-Cube der Post hält längst nicht das, was er verspricht. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Ein Inkassobüro forderte den Kaufpreis samt Mahnspesen, obwohl die Kundin den Vertrag widerrufen und die Ware bereits zurückgeschickt hatte. Wir konnten helfen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Dr. Andreas Herrmann betreut.
Bei Konzerten die ausschließlich als Open-Air-Veranstaltung geplant sind, erhalten Kartenbesitzer im Fall eines Gewitters den Eintrittspreis zurück. Veranstalter sehen aber Einschränkungen vor!
Nach EU-Recht müssen Online-Shops keine Telefonnummer angeben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Das „Flexible Ticket“ von Travelgenio erwies sich als wenig flexibel. Das Handelsgericht gab uns Recht.
Eine E-Mail im Spam-Ordner ist keine Ausrede für den Empfänger, so der Oberste Gerichtshof in einem aktuellen Urteil.
Die gekaufte Gitarre wies erhebliche Mängel auf. Der Besitzer forderte Klangfarbe auf, das Instrument zu reparieren. Dann passiert wochenlang nichts ... - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Karina Meister betreut.
Rücktrittsrecht beim Spiel Fifa 19 auf der Playstation - wie geht das? Sehr, sehr mühsam ....
Datingportale. Kunden schließen online vermeintlich spottbillige Testabos ab und werden dann widerrechtlich zur Kasse gebeten. Die Fälle häufen sich.
Wer sich im Internet kostenpflichtig bei einer Partnervermittlung anmeldet, hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Bei Parship konnte das bisher sehr teuer werden. Dieser Praxis hat der Oberste Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben.
Wer Waren auf einer Onlineplattform verkauft, kann unter Umständen zum Unternehmer werden. Das hat Konsequenzen was Informationspflichten, Rücktrittsrechte und Gewährleistung angeht.
Die gelieferten In-Ear-Kopfhörer sind eine Enttäuschung für Herrn Langer. Sein Rücktrittsrecht wird ihm allerdings aus hygienischen Gründen verweigert. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Semrad betreut.
Unsere Tipps machen Sie fit für den Kauf von Geschenken im Internet.
Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um ausdauerndes Nichtreagieren von Artimex Sport GmbH.
Pelletsofen kaufen oder nicht? Nach Hinweisen auf ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht unterschrieb die Kundin den Kaufvertrag, trat aber dann fristgerecht zurück. Trotzdem verlangte das Unternehmen 2.250 Euro Stornogebühr.
Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht berechtigt zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages. Dem Versicherungnehmer sind in diesem Fall nach unserer Ansicht im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuerstatten. Das war das Thema einer der größten Sammelinterventionen in der VKI-Geschichte.
Zur Reise online auch gleich einen Versicherungsschutz zu buchen, ist verlockend. Aber die Polizzen auf den Reiseportalen im Internet sind oft unflexibel und überteuert.
Für den Winterurlaub werden neue warme Schuhe benötigt. Meine Bestellung im Online-Shop eines bekannten Schuhherstellers entwickelt sich zum nervenaufreibenden Spießrutenlauf.
"Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid überraschen – derzeit gibt es bei Internetbestellungen Rabatt. Den würde ich gerne nutzen, aber was mache ich, wenn meiner Tochter das Kleid nicht passt oder gefällt?"
Die neue, digitale Autobahn-Vignette ist erst 18 Tage nach Kauf gültig. Das sorgt bei Kunden für Verunsicherung. Die Asfinag sieht (noch) keinen Grund zum Handeln.
Interessantes Angebot, schnell gekauft? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich hilft gegen Online-Abofallen.
Im März 2016 haben wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen gestartet. Der VKI konnte mit der Versicherungsbranche nun einen Vergleich in zweistelliger Millionenhöhe erzielen.
Tor bei BBT bestellt, bezahlt, aber nicht erhalten: Ein Kunde nutzte das EU-Verfahren E-Justice und erhielt das Geld zurück.
Der VKI klagte, das Handelsgericht Wien entschied: Treten Versicherungsnehmer wegen fehlerhafter Beratung von ihrer Lebensversicherung zurück, muss der Versicherer die Prämien plus vier Prozent Zinsen rückerstatten. - UNSERE SAMMELAKTION IST INZWISCHEN ABGELAUFEN.
Bekommt man den Rückkaufswert oder die eingezahlten Prämien plus Zinsen? In einigen Fällen letzteres, sagt das Handelsgericht Wien. UNSERE SAMMELAKTION IST INZWISCHEN ABGELAUFEN.
Häufig gestellte Fragen betreffend Makler, verbotene Ablösen, Höhe von Mietzins und Betriebskosten, Ihre Rechte als Mieter, Wohngemeinschaften, Beendigung des Mietverhältnisses.
Trotz vorheriger Bezahlung lieferte die Firma BBT- Europa B.V. das bestellte Tor nicht. Es gibt mehrere ähnlich gelagerte Fälle.
"Ein Fall für KONSUMENT": Sky-Paket bestellt und dann zurückgetreten. Erst als wir uns einschalteten akzeptierte Sky den Rücktritt.
"Ein Fall für KONSUMENT": Homcare sicherte erst der Kundin das Rückgaberecht zu, verweigerte es dann aber. - Wir konnten helfen.
"Ein Fall für KONSUMENT": Durch einen Fehler sollte die Lebensversicherung der Allianz 24 statt 10 Jahre laufen. Wir konnten vermitteln.
Rund 1300 betroffene Kunden haben bei uns - gegen einen Kostenbeitrag - die Polizze prüfen lassen. In zwei Drittel der Fälle war die Rücktritts-Belehrung fehlerhaft.
"Ein Fall für KONSUMENT": Demente Kunden sind nicht geschäftsfähig. Das hat auch UPC eingesehen.
"Ich bin auf der Suche nach einer Immobilie. Was hat es mit dem Verzicht auf das 14-tägige Rücktrittsrecht beim Kontakt mit einem Makler auf sich?" - Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Irene Randa.
Seit kurzem versucht ein Unternehmen namens Care Energy, Energielieferverträge vor der Haustüre abzuschließen. Zu Unrecht, warnt die Kontrollbehörde.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Lehrling wollte den WebCube von Drei testen, versäumte die rechtzeitige Rücksendung und saß nun in einem Vertrag, den er nicht wollte.
"Ein Fall für KONSUMENT": Mit Verzögerung wurden IKEA-Möbel geliefert - aber ein Stück kam gar nicht an.
"Ein Fall für KONSUMENT": Das Versandhaus Klingel verlangte von der Kundin die Begleichung der Rechnung, obwohl sie die Ware zurückgeschickt hatte.
"Ein Fall für Konsument": Elite Modelmanagement informierte die Kundin nur mündlich über die Verlängerung ihres Vertrages. Mit unserer Hilfe wurde die Vertragsverlängerung storniert.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die Haustürgeschäfte der Wiener Firma Alexander Fischer Trockenausbau KEG.
"Ein Fall für KONSUMENT": Internet, TV und Telefon - alles neu, dann erwies sich der Fernseher als ungeeignet. Kabelplus wollte den Rücktritt vom Vertrag nicht akzeptieren. Mit unserer Hilfe schaffte es die Kundin dann doch.
Bei Lebensversicherungen haperte es früher mit der Rücktrittsbelehrung. Der Oberste Gerichtshof hat nun die Tür zum Vertragsrücktritt für die Versicherungsnehmer aufgestoßen. Machen Sie mit: Der VKI sammelt Polizzen und Versicherungsanträge.
"Ein Fall für KONSUMENT": Dass man im Urlaub mitunter zuviel bezahlt, weiß man. Aber für Schmuck gleich 1400 Euro zuviel verlangen, ist ziemlich kühn.
"Ein Fall für KONSUMENT": Kundin tritt vom Kauf einer Sitzbadewanne zurück; aber Proflex ist nicht an kundenfreundlicher Lösung interessiert.
"Ein Fall für KONSUMENT": Der "Ultraschall Fettverbrenner" Contour Sonic Pro zeigte keine Wirkung. Als eine enttäuschte Kundin ihr Geld zurück wollte, antwortete das Unternehmen Fine trade nicht. Wir konnten helfen.
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