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Lebensversicherungen: VKI-Sammelaktion - Außergerichtlicher Vergleich

, aktualisiert am

Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht berechtigt zur Rückabwicklung eines geschlossenen Lebensversicherungsvertrages. Dem Versicherungnehmer sind in diesem Fall nach unserer Ansicht im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuerstatten. Das war das Thema einer der größten Sammelinterventionen in der VKI-Geschichte.

Diese Geschichte begann damit, dass Versicherungen unserer Rechtsansicht nicht folgen wollten. In einem außergerichtlichen Vergleich konnten wir im Namen von Tausenden Betroffenen mit einem Großteil der Versicherungswirtschaft eine Lösung erzielen.

Rückerstattungen in zweistelliger Millionenhöhe

Über die Veröffentlichung genauer Summen und die Nennung der Unternehmen wurde im Rahmen des Vergleichs Stillschweigen vereinbart. Wir haben dies im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten akzeptiert. So viel können wir verraten: Die Versicherungsbranche hat einen namhaften Betrag in zweistelliger Millionenhöhe rückerstattet.

Die Freude über den Erfolg ist groß, an die 300 Dankschreiben gingen bei uns ein. Hier einige anonymisierte Auszüge.


„Ich habe nun die Zahlung erhalten und somit ist mein Rücktritt komplett abgeschlossen. Ich wollte Ihnen noch ein herzliches Dankeschön für Ihren großen Einsatz aussprechen! Ein großes Lob für das ganze Abwicklungsverfahren, welches unkompliziert und komplett durchorganisiert vonstatten ging. Nun hat der VKI einen weiteren Fan, der mit Freuden ein Abo für den KONSUMENT abgeschlossen hat. Alles Gute für die Zukunft und nur weiter so!“

„Für mich ist das wie ein Millionen-Lottogewinn. Mein Mann ist ein Pflegefall und er muss oft zu Ärzten, da wird es dann immer sehr sehr knapp mit dem Geld. Zusätzliche Krankenkosten oder eine Autoreparatur haben wir jetzt immer nur mit der doppelten Pension bezahlen können. Ich kann jetzt das WC und das Bad behindertengerecht umbauen lassen, was für mich dann eine enorme Erleichterung wird. Mit dem habe ich nie gerechnet. DANKE nochmals!“

„Wir möchten uns auf diesem Wege nochmals recht herzlich für Ihren Einsatz bedanken. Sie sollen wissen, dass wir als jahrzehntelange äußerst zufriedene KONSUMENT- Abonnenten auch weiterhin Ihre Arbeit mit unserem Abo unterstützen wollen. Wir werben auch immer wieder aktiv für das Testmagazin und den VKI. Bleibt nur zu hoffen, dass die neue Bundesregierung Ihre Arbeit nicht durch ein neues Gesetz einschränkt, sondern im Gegenteil endlich durch vermehrte finanzielle Unterstützung ausbaut.“

Weitere Dankschreiben

„Das Ergebnis ist wirklich sensationell. Ich wünsche Ihnen allen weiterhin viel Energie und Ausdauer in allen weiteren Vertretungen.“

„Ich bin von eurer Arbeit total begeistert und kann es kaum fassen, dass es wirklich zu einem Vergleich in diesem Ausmaß gekommen ist.“

„Großartige Arbeit. Schön, in einem Land zu leben, wo die Interessen und Rechte von Konsumenten so gut vertreten werden.“

„Vielen Dank für eure Arbeit, auch von meinem Mann – ihr seid super. Nicht umsonst habe ich seit fast 20 Jahren ein Abo.“

„Ich kann nur den Hut vor eurer Arbeit ziehen! Vielen, vielen Dank für die mehr als erfolgreiche und unkomplizierte Unterstützung. Es war für mich nur ein minimaler Aufwand in diesem Verfahren und ihr habt für mich (und vermutlich viele andere) einen maximalen Erfolg ausgehandelt! Ihr könnt zu Recht stolz auf eure Arbeit und den tollen Service sein.“

„Welch wunderbare Überraschung! Ich möchte mich hier ausdrücklich für die großartige Arbeit, die Sie in dieser Sammelklage die Lebensversicherung betreffend geleistet haben, herzlich bedanken. Ich bin über 30 Jahre in ununterbrochener Folge Abonnentin der Zeitschrift KONSUMENT und schätze Ihre Arbeit, die, wie man sieht, immer aufwendiger, jedoch auch immer wichtiger wird.“


Abo-Angebote: so können Sie unsere Arbeit unterstützen

Auch wir freuen uns sehr, dass wir diesen Fall erfolgreich abschließen und für viele Konsumentinnen und Konsumenten beträchtliche Rückerstattungen erreichen konnten. Unsere Arbeit unterstützen Sie am besten mit einem unserer Abo-Angebote: KONSUMENT-SHOP Abo

Die Redaktion

Leserreaktionen

Gratulation

Als treuer Konsument-Abonnent möchte ich Ihnen zu Ihrer aktuellen Ausgabe gratulieren! Warum? Auch als Nichtgeschädigter finde ich die Sammelaktion Lebensversicherungen absolut spitze und lobenswert und sie ist ein Beweis dafür, dass es sich lohnt für den Schutz der Konsumenten zu kämpfen, gegen welche Gegner auch immer.

Diese Aktion sollte Anstoß und Motivation sein, endlich in Österreich und Europa ein Sammelklage-Gesetz zu realisieren. Dabei möchte ich den Leserbrief von Herrn Deisenhamer eindringlich unterstützen und darf den VKI bitten, diesen Vorschlag ebenfalls voranzutreiben und das „Unmögliche“ vielleicht doch bald möglich zu machen.

Alexander Unterweger
E-Mail
(aus KONSUMENT 4/2018)

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