Im März 2016 haben wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen gestartet. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge steht Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Der VKI konnte mit der Versicherungsbranche nun eine vergleichsweise Einigung zu den in diesem Zusammenhang möglichen Ansprüchen erzielen. Die Versicherungsbranche wird dafür einen namhaften Betrag in zweistelliger Millionenhöhe aufwenden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt in der mit 15.09.2017 beendeten Sammelaktion zum Rücktritt bei Lebensversicherungen rund 7000 Konsumenten. Dabei handelt es sich um jene Fälle, die sich im Rahmen der Sammelaktion gemeldet haben und bei denen nach Meinung des VKI eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung vorliegt.
Ansprüche gegenüber Versicherungen
Der VKI ist der Ansicht, dass im Falle des Rücktritts den Versicherungsnehmern Ansprüche gegenüber den Versicherungsunternehmen zustehen und daher im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Abzuziehen wäre lediglich eine Risikoprämie (z.B. Ablebensschutz, allfälliger Berufsunfähigkeitsschutz). Die Versicherungsbranche vertritt die Position, dass diese Ansprüche unbegründet sind.
Rahmenvergleich vereinbart
Nach intensiven Verhandlungen ist es nun gelungen, für die Aktionsteilnehmer einen Rahmenvergleich zu vereinbaren. Die Teilnehmer der Sammelaktion erhalten demnach in der Regel mehr als die einbezahlten Prämien von der Versicherung zurückerstattet.
Betrag in zweistelliger Millionenhöhe
Die Versicherungsbranche wird dafür einen namhaften Betrag in zweistelliger Millionenhöhe aufwenden. 96 Prozent der Versicherungen haben sich einverstanden erklärt, diese Lösung umzusetzen. Der VKI wird sich bemühen, bei jenen Versicherungen, die nicht dazu bereit waren, eine gerichtliche Durchsetzung anzubieten.
Die Betroffenen erhalten in den nächsten Wochen ein individuelles Angebot übermittelt, das sie innerhalb einer Frist von 8 Wochen annehmen können.
Seitens des VKI wird die Einigung begrüßt. "Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil wir für tausende Verbraucher einen Mehrerlös erreichen und somit langwierige Gerichtsverfahren vermeiden konnten“, sagt Mag. Ulrike Wolf, Leiterin Abteilung Sammelaktion, Bereich Recht.