Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Krasnik BA betreut..
Herr Krug hatte bei playstation.com das Onlinespiel „FIFA 19“ um 69,90 € gekauft. Die Bezahlung erfolgte über PayPal, der Kaufpreis wurde von der Kreditkarte abgebucht. Das Spiel war als Geschenk gedacht. Doch dann stellte sich heraus, dass es nicht online verschenkt werden kann. Als Herrn Krug das klar wurde, trat er sofort – noch bevor das Spiel heruntergeladen war – vom Kaufvertrag zurück.
Ausnahmen bei Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Doch es gibt Ausnahmen: So haben Kunden z.B. beim Kauf digitaler Inhalte (Online-Spiele, Software) dann kein Rücktrittsrecht, wenn sich das Unternehmen eine vorzeitige Leistungserbringung bei Rücktrittsverlust bestätigen lässt und die Leistung bereits erbracht wurde. Da das Spiel noch nicht heruntergeladen war, war der Rücktritt in diesem Fall noch möglich. Sony bestätigte Herrn Krugs Widerruf umgehend. Die 69,90 € Kaufpreis wurden jedoch nicht auf seine Kreditkarte zurückgebucht, sondern als Guthaben auf sein PlayStation-Network-(PSN-)Konto geladen. Da Herr Krug keine Playstation besitzt, hatte er keine Verwendung für dieses Guthaben. Es lag ungenutzt auf dem Konto, konnte auch nicht an Dritte weitergegeben werden und sollte nach 24 Monaten verfallen.
Art der Rückerstattung
Nach § 14 Abs. 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ist bei einem Vertragsrücktritt für die Rückerstattung des Kaufpreises dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Kunde beim Kauf genutzt hat. Herr Krug musste die Gutschrift auf dem PSN-Konto daher nicht akzeptieren. Er forderte mehrmals die Rücküberweisung der 69,90 € auf seine Kreditkarte, doch seine Bemühungen blieben erfolglos.
Unterstützung durch EVZ
Herr Krug bat uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich um Unterstützung. Die Kommunikation mit Sony war anfangs kompliziert, die Rechtsabteilung nur über eine Postanschrift in Großbritannien zu kontaktieren. Doch wir konnten die Rücküberweisung der 69,90 € auf Herrn Krugs Kreditkarte letztlich durchsetzen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.