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Mann steht vor einem Stand von Sony mit der Playstation PS4
Bild: withGod/Shutterstock

Sony Interactive Entertainment (Playstation) - Rückzahlung nur als Guthaben

Rücktrittsrecht beim Spiel Fifa 19 auf der Playstation - wie geht das? Sehr, sehr mühsam ... Sony Europe überweist ihm kein Geld, sondern lädt ihm den Betrag als Guthaben auf sein Konto, das er nicht benützt.

Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Krasnik BA betreut..

VKI-Beraterin Mag. Maria Krasnik BA (Bild: Alice Thörisch/VKI)

Herr Krug hatte bei playstation.com das Onlinespiel „FIFA 19“ um 69,90 € gekauft. Die Bezahlung erfolgte über PayPal, der Kaufpreis wurde von der Kreditkarte abgebucht. Das Spiel war als Geschenk gedacht. Doch dann stellte sich heraus, dass es nicht online verschenkt werden kann. Als Herrn Krug das klar wurde, trat er sofort – noch bevor das Spiel heruntergeladen war – vom Kaufvertrag zurück.

Ausnahmen bei Fernabsatzverträgen

Bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Doch es gibt Ausnahmen: So haben Kunden z.B. beim Kauf digitaler Inhalte (Online-Spiele, Software) dann kein Rücktrittsrecht, wenn sich das Unternehmen eine vorzeitige Leistungserbringung bei Rücktrittsverlust bestätigen lässt und die Leistung bereits erbracht wurde. Da das Spiel noch nicht heruntergeladen war, war der Rücktritt in diesem Fall noch möglich. Sony bestätigte Herrn Krugs Widerruf umgehend. Die 69,90 € Kaufpreis wurden jedoch nicht auf seine Kreditkarte zurückgebucht, sondern als Guthaben auf sein PlayStation-Network-(PSN-)Konto geladen. Da Herr Krug keine Playstation besitzt, hatte er keine Verwendung für dieses Guthaben. Es lag ungenutzt auf dem Konto, konnte auch nicht an Dritte weitergegeben werden und sollte nach 24 Monaten verfallen.

Art der Rückerstattung

Nach § 14 Abs. 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ist bei einem Vertragsrücktritt für die Rückerstattung des Kaufpreises dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Kunde beim Kauf genutzt hat. Herr Krug musste die Gutschrift auf dem PSN-Konto daher nicht akzeptieren. Er forderte mehrmals die Rücküberweisung der 69,90 € auf seine Kreditkarte, doch seine Bemühungen blieben erfolglos.

Unterstützung durch EVZ

Herr Krug bat uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich um Unterstützung. Die Kommunikation mit Sony war anfangs kompliziert, die Rechtsabteilung nur über eine Postanschrift in Großbritannien zu kontaktieren. Doch wir konnten die Rücküberweisung der 69,90 € auf Herrn Krugs Kreditkarte letztlich durchsetzen.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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